Überwachung des Fernmeldewesens
Nationalratskommission will BÜPF revidieren
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat der BÜPF-Revision zugestimmt. Sie folgt damit dem Ständerat. Mit der Gesetzesänderung soll unter anderem der Einsatz von Staatstrojanern geregelt werden.

Iris-Scanner (Quelle: Pixabay/CC0 Public Domain)
Iris-Scanner (Quelle: Pixabay/CC0 Public Domain)
Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 1. Mai die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit 15 zu 6 Stimmen angenommen, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.
Damit folgt die nationalrätliche Rechtskommission dem Ständerat. Der Nationalrat wird im Sommer die Gesetzesrevision beraten. Diese sieht eine Verdoppelung der Aufbewahrungsfrist für Randdaten im Fernmeldewesen von 6 auf 12 Monate vor. Zudem soll der Einsatz von Staatstrojanern legitimiert werden.

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