Kanton Zürich

Finanzdirektion verlängert Frist für Steuererklärung wegen technischer Störung

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von Dajana Dakic und cka

Aufgrund einer technischen Störung hatten einige Steuerpflichtige im Kanton Zürich Probleme beim Einreichen ihrer Onlinesteuererklärung 2024. Um kommendes Wochenende eine weitere mögliche Störung zu umgehen, erstreckt die Finanzdirektion des Kantons die Frist für die Steuererklärung bis zum 30. April 2025.

(Source: ldprod / Fotolia.com)
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Die Finanzdirektion des Kantons Zürich erstreckt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025. Die Fristverlängerung folgt als Reaktion auf technische Störungen beim Onlineservice des Steueramts, wie es in einer Mitteilung heisst.

An den Wochenenden vom 15. und 16. März sowie 22. und 23. März kamen beim Einreichen der Onlinesteuererklärung im Kanton Zürich technische Schwierigkeiten auf. Während einige Bürgerinnen und Bürger eine langsame Performance des Services beklagten und den Prozess daher abbrachen, stand für andere die Steuererklärung nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung.

Das Steueramt habe zwar Massnahmen zur Behebung der Störungen getroffen und fehlerhafte Elemente im System eliminiert. Es könne allerdings eine erneute Beeinträchtigung der Plattform nicht ausschliessen, da Systemänderungen für gewöhnlich über mehrere Wochen mit Grosslasten getestet würden, was in der gegebenen Zeit nicht möglich sei. 

Der Onlineservice verzeichnet in der letzten Märzwoche erfahrungsgemäss den höchsten Verkehr und das Steueramt rechnet wegen der bisherigen Störungen mit einem noch höheren Ansturm als im Vorjahr. Damit Steuerpflichtige bei einer möglichen technischen Beeinträchtigung keine Fristverlängerung eingeben müssen, verlängert die Finanzdirektion die Einreichungsfrist für die Steuererklärung prophylaktisch - unabhängig davon, ob diese online oder auf Papier eingereicht wird.


Auch die Basler Steuerverwaltung hatte Anfang Jahr technische Schwierigkeiten, allerdings von etwas anderer Natur: Wegen eines Druckfehlers führten die Info-Flyer der Steuerverwaltung zu einer Webadresse auf den Bahamas statt Basel-Stadt. Lesen Sie hier die Details.

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