Zürcher Finanzkontrolle untersucht IT-Beschaffung für Justizvollzugssoftware
Die Direktion der Justiz und des Innern ersucht die kantonale Finanzkontrolle des Kantons Zürich, ein Projekt für die Beschaffung einer neuen Justizvollzugs-Software zu untersuchen. Die Prüfung soll zeigen, ob die Vorwürfe bezüglich der Beschaffung stichhaltig sind.
Die Direktion der Justiz des Innern (JI) des Kantons Zürich ermächtigt die unabhängige kantonale Finanzkontrolle, zu untersuchen, ob die Kritik an IT-Beschaffungsprojekten des Staates berechtigt sei. Der Regierungsrat habe im August der Glaux Group den Auftrag zur Weiterarbeit erteilt, nachdem sich Abraxas im Dezember 2023 aus der Produktentwicklung der Software "Juris X" zurückzog. Vergangenen März kündigte der Zürcher Kantonsrat an, Abraxas’ Ausstieg aus der Justizvollzugssoftware zu untersuchen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nach dem Entscheid des Regierungsrates, mit Glaux' Softwareprodukt "Gina", welches bereits in zahlreichen Kantonen im Einsatz sei, weiterzuarbeiten, wurde die Direktion JI der Kritik von Politik und Medien ausgesetzt. Dies führte zum Entscheid, das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons Zürich mit der Prüfung in Bezug auf die Berechtigung dieser Kritik zu betrauen. Der Prüfbericht soll die Beurteilung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltsführung sowie der Wirksamkeitskontrollen umfassen. Die Finanzkontrolle könne mit der Prüfung dazu beitragen, dass die der Finanzaufsicht unterstellten Organisationen und die Verwaltung ihre Aufgaben im Einklang mit Gesetzen, Bestimmungen und berufsethischen Vorgaben erfüllen.
Im Februar gaben die Schweizer Justizbehörden bekannt, eine neue österreichische Applikation zur digitalen Bearbeitung von Justizakten einzuführen. Mehr dazu lesen Sie hier.