Fehlende Programmdokumente

Finanzkontrolle sieht Handlungsbedarf für das E-ID-Projekt des Bundes

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von René Jaun und msc

Erstmals hat die Eidgenössische Finanzkontrolle die Arbeiten zur E-ID unter die Lupe genommen. Die Programmstruktur findet die Behörde grundsätzlich angemessen. Gleichzeitig fehlen aber noch einige Programmdokumente und Grundlagen im Bereich der Kommunikation.

(Source: Valery Bareta - stock.adobe.com)
(Source: Valery Bareta - stock.adobe.com)

Bereits seit 2021, kurz nachdem das Stimmvolk eine erste Vorlage abgelehnt hatte, arbeitet die Bundesverwaltung an einer neuen elektronischen Identität (E-ID). Das vorhaben wird seit 2023 beim Bund als DTI-Schlüsselprojekt geführt, weil es für den Bereich digitale Transformation von besonderer Bedeutung ist, wie der Bund damals mitteilte. Diese Einstufung heisst auch, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das Projekt regelmässig überprüft; nun hat die EFK ihren ersten Prüfbericht vorgelegt.

Auf dem Weg in die neue Programmstruktur

In der Zusammenfassung des Berichts weist die EFK auf die Komplexität des Vorhabens hin: Mehrere Departemente seien an der E-ID beteiligt, wobei das Bundesamt für Justiz (BJ) die Rolle des Auftraggebers wahrnehme. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2023 die Botschaft zum Entwurf des E-ID-Gesetzes. Der Nationalrat stimmte der Vorlage bereits zu, während die Debatte im Ständerat noch aussteht. Für Entwicklung und Aufbau der E-ID sind 182 Millionen Franken vorgesehen, ab 2029 rechne man mit einem jährlichen Aufwand von rund 25 Millionen Franken für den Betrieb. Noch zu beantworten seien Fragen zu den Supportkosten und Gebühren, merkt die EFK an.

Lobende Worte findet die Finanzkontrolle für die Umstellung der Programmstruktur des Projektes von einem Matrix- hin zu einem Modell nach den Grundsätzen Hermes und SAfE. Die neue Struktur besteht seit 2023 und derzeit befinde sich die E-ID in der Transformation in dieser Struktur. Sie sei "angemessen und zielführend aufgesetzt", urteilt die Prüfstelle, weist aber auch auf den noch bestehenden Handlungsbedarf hin. So merkt sie etwa an, dass die Programmstruktur dem Stakeholdermanagement und der Stakeholderkommunikation einen hohen Stellenwert beimesse. "Allerdings fehlen die notwendigen Grundlagen für eine gezielte und messbare Kommunikation mit allen Stakeholdern."

Arbeit besteht auch bezüglich der Definition der verschiedenen Rollen. Sie müssen "hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geschärft werden", schreibt die EFK. Dies gelte insbesondere dort, wo sich Rollen, die sich aus der neuen Hermes-Struktur ergeben, inhaltlich überschneiden.

Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren

Schliesslich vermisst die EFK auch Definitionen verschiedener Prozesse, die sich auf das Programm auswirken. Namentlich fehlen "Vorgaben in den Bereichen von Steuerung, Eskalation, Kommunikation, Finanzen / Budgetierung, Change-Request, Qualitätssicherung, Reporting und Abhängigkeitsmanagement", zählt die Behörde auf.

Die beiden Empfehlungen, die die Prüfstelle im Bericht formuliert, lassen sich zusammenfassen mit den Worten: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Etwas ausführlicher sollte das BJ den Programmauftrag formulieren und den den Programm-Management-Plan erstellen. In letzterem seien "die Rollen inklusive deren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sowie wesentlichen Steuerungsprozesse und -instrumente zu definieren". Zweitens sollte das Bundesamt eine programmübergreifende Stakeholder-übersicht führen sowie einen damit abgestimmten Kommunikationsplan erstellen. Dadurch sollen "die Kommunikationsmassnahmen systematischer adressiert, deren Durchsatz messbar gemacht und Informationslücken geschlossen werden", wie es im Bericht heisst.

Das Bundesamt für Justiz akzeptiert beide Empfehlungen.

Im März 2024 veröffentlichte die EFK einen Prüfbericht zur Cloud-migration von Meteoschweiz. Hier bemängelte sie unter anderem das Fehlen von Vorgaben. Mehr dazu lesen Sie hier.

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