Leitfäden und Checklisten

Bund hilft Behörden beim Veröffentlichen von Open-Source-Software

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von René Jaun und cka

Seit Anfang 2024 muss die Bundesverwaltung ihre selbst entwickelten Softwarelösungen als Open Source veröffentlichen. Hilfe dazu erhalten die Behörden von der Bundeskanzlei. Sie hält auf ihrer Website Leitfäden, Checklisten und Antworten auf häufig gestellte Fragen bereit.

(Source: Valery Bareta / stock.adobe.com)
(Source: Valery Bareta / stock.adobe.com)

Die "Bundesbehörden legen den Quellcode von Software offen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen" - diese Verpflichtung zu Open-Source-Software steht in einem Anfang 2024 in Kraft getretenen Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" - oft auch Embag oder einfach E-Gov-Gesetz genannt. Diese gilt für die zentrale Bundesverwaltung.

Doch für welche Software gilt das Gesetz konkret? Wie veröffentlicht man Software quelloffen? Was ist beim Aufbau und der Organisation einer Open-Source-Community zu beachten? Zu diesen und weiteren Fragen in Zusammenhang mit Open-Source-Software hat die Bundeskanzlei eine Reihe von Hilfsdokumenten veröffentlicht, um den jeweiligen Ämtern bei der Umsetzung zu helfen. Es geht darin um "Fragen zu Lizenzen, Recht, Sicherheit, Organisation und Kosten", wie die Bundeskanzlei mitteilt. Je nach Anwendungsfall gebe es Varianten und zu berücksichtigende Einschränkungen.

Auf der entsprechenden Website ist beispielsweise ein genereller Praxisleitfaden zu finden. Die Anleitung zur Publikation ergänzt die Bundeskanzlei mit einer Reihe von Checklisten, darunter etwa eine zur "Analyse und Aufbereitung". Ein weiterer Leitfaden behandelt das Thema Lizenzen und ein dritter widmet sich der Arbeit mit Communitys. Auch verfügbar ist ein Dokument mit häufig gestellten Fragen. Noch nicht veröffentlicht, aber in Arbeit, sei ein Merkblatt zu Beschaffungen in Zusammenhang mit dem Open-Source-Artikel des Embag, heist es auf der Internetseite.

Die Bundeskanzlei fügt in der Mitteilung hinzu, die Dokumente enthielten Empfehlungen für die Bundesverwaltung, sie können aber auch "von Dritten, insbesondere anderen Verwaltungen, genutzt werden".

 

Was quelloffene Software. Open Data und Co. dem digitalen Service public bringen, war im Mai 2024 an der Fachtagung Transform 2024 zu erfahren. Hier lesen Sie, was schon geht, was kommt und was noch fehlt.

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