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Betrüger phishen auf Smart-TVs

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von Gayathri Albert und rja

Betrüger nutzen Smart-TVs als neuen Angriffspunkt, um an Geld oder persönliche Daten ihrer Opfer zu gelangen. Die Non-Profit-Organisation Better Business Bureau warnt vor Pop-Up-Fenstern, die auf inexistente Probleme verweisen.

(Source: KeepCoding/Unsplash.com)
(Source: KeepCoding/Unsplash.com)

Mit dem Internet verbundene TV-Geräte sind eine neue Angriffsfläche für Betrüger. Die Non-Profit-Organisation Better Business Bureau warnt vor einer aktuellen Phishing-Mashe,. Dabei weisen die Kriminellen  die Nutzerinnen und Nutzer der Smart-TVs mit Pop-Up-Meldungen auf Probleme hin, die in Wahrheit gar nicht existieren. Um dieses angebliche Problem dann zu beheben, sollen die Nutzer und Nutzerinnen Geld überweisen oder den Fernzugriff auf den Fernseher erlauben, fasst "20 Minuten" zusammen. 

Die vermeintliche Problemmeldung könne sich auf das Gerät oder auf ein Streaming-Abo beziehen. Im Pop-up-Fenster fordern die Betrüger die Nutzerinnen und Nutzer zunächst auf, eine Nummer anzurufen oder eine Website zu besuchen, um das Problem zu beheben.

Tun sie dies, geben sich die Kriminellen als angeblicher Kundendienst aus. Sie  fordern ihr Opfer dazu auf, die Kreditkartendaten zur Zahlung einer Aktivierungsgebühr anzugeben oder einen Link anzuklicken, um den angeblichen Fernzugriff auf ein Gerät zu gewähren. Tatsächlich versuchen sie damit, dem Opfer weitere Malware unterzujubeln und an persönliche Daten, wie Passwörter zu gelangen.

Die Experten von Better Business Bureau empfehlen, Zahlungen zu überprüfen bevor man sie tätigt. und die Adressen besuchter Websites genau zu beachten. Häufig täuschen Kriminelle eine legitime Website vor, aber die Schreibweise des URLs unterscheidet sich um zwei oder drei Buchstaben,. Auch warnen die Experten davor, das Gerät niemals von Fremden fernsteuern zu lassen, denn dies berge viele Risiken für die Privatsphäre.

 

Übrigens: In einem dem BACS gemeldeten Betrugsfall übernahmen Betrüger das Facebook-Konto eines Influencers. Mehr zum Fall erfahren Sie hier.

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