"AFIS2026"

Update: Fedpol beauftragt Thales mit Tool für Gesichtserkennung

Uhr
von René Jaun und Coen Kaat und NetzKI Bot und tme, cka, dwi

Das Fedpol will sein System zum Abgleich von Finger- und Handflächenabdrücken um ein Gesichtserkennungsmodul ergänzen. Damit soll es bis zu einer Million Gesichtsbilder abgleichen können. Der Zuschlag für die Umsetzung dieses Projekts geht nun an Thales DIS Schweiz.

(Source: db_oblikovanje / pixabay.com)
(Source: db_oblikovanje / pixabay.com)

Update vom 10.03.2025: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat Thales DIS Schweiz den Zuschlag für das neue automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystems (AFIS) erteilt. Das Projekt namens "AFIS2026" beinhaltet die Modernisierung des bestehenden Systems für Finger- und Handflächenabdrücke. Zudem soll der Funktionsumfang des Systems auch erweitert werden - neu kommt ein Modul für den Abgleich von Personenbildern hinzu. Dieses Modul werde "die Möglichkeiten der Behörden des Bundes und der Kantone verstärken", schreibt das Fedpol. Die Mitteilung hebt insbesondere die Bekämpfung von Pädokriminalität oder Geldautomatensprengungen hervor. Hier seien Bilder oft die einzige vorhandene Spur.

Ausschlaggebend sind laut Mitteilung technische, finanzielle und betriebliche Kriterien gewesen. Thales DIS Schweiz zeichne sich durch seine Expertise auf dem Gebiet der biometrischen Identifikation und seine weltweite Marktpräsenz aus, heisst es seitens Fedpol. Hierzulande und auch im Ausland würden bereits mehrere Strafverfolgungsbehörden Lösungen des Unternehmens einsetzen. Der Vertrag mit Thales läuft zunächst 9 Jahre; er kann anschliessend bis auf 15 Jahre verlängert werden.

Die Daten für das System werden in der Schweiz gehostet und Thales werde keinen Zugang zu den operativen Daten haben, betont das Fedpol. Ferner dürfe man keine Fotos aus sozialen Netzwerken oder von Ausweisen verwenden. Ein Gesichtsbildabgleich erfolge immer im Einzelfall und nach einer Tat; eine automatische Überwachung von Personen in Echtzeit durch Kameras im öffentlichen Raum sei ausgeschlossen.

Aktuell läuft noch eine Beschwerdefrist von 20 Tagen - Startpunkt ist der Tag der Publikation des Zuschlags auf Simap (10. März 2025). Ende Monat wird der Zuschlag rechtskräftig und die Umsetzung kann beginnen. Der produktive Betrieb soll im ersten Quartal 2027 starten und schrittweise erfolgen, um einen nahtlosen Übergang und eine optimale Integration zu gewährleisten.

 

Update vom 6.9.2023:

Fedpol will bis zu einer Million Gesichtsbilder abgleichen können

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) treibt seine Pläne für ein neues Automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) mit integriertem Gesichtserkennungsmodul voran. Auf der Simap-Plattform gibt die Behörde den Start eines Request for Information (RFI) bekannt, wie "Inside-IT" berichtet. Darin betont das Fedpol, die Ausschreibung diene ausschliesslich der Informationsgewinnung und Gleichstellung der Unternehmen und es sei nicht an konkreten Offerten interessiert.

Die Datenbank des Fedpol enthält rund 1 Million Gesichtsbilder, wie es unter Berufung auf die Ausschreibungsunterlagen heisst. Mit dem zu beschaffenden System will das Bundesamt diese Bilder automatisiert abgleichen können. Anders als in der ursprünglichen Medienmitteilung nutzt das Fedpol in den Unterlagen den Begriff "Face Recognition".

 

Originalmeldung vom 9.5.2023:

Fedpol gerät wegen geplanter Gesichtserkennungssoftware in die Kritik

Eine geplante Beschaffung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) sorgt für Kritik. Die Behörde will nämlich ihr Automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) erneuern. Dieses kann aktuell Finger- und Handflächenabdrücke abgleichen. Mit der neuen Version, die den Namen "AFIS2026" trägt, soll ein "Modul für den Gesichtsbildabgleich" hinzukommen, wie das Fedpol mitteilt. Der Bundesrat habe die dafür benötigten Gelder bewilligt.

Wie beim Fingerabdruckabgleich können die Strafverfolger mit dem aktualisierten System "ein Bild einer verdächtigen Person mit im AFIS gespeicherten erkennungsdienstlichen Bildern" abgleichen. Die Datenbank umfasst eine Million Gesichtsbilder von 400'000 Verdächtigen, wie "Watson" berichtet. Dabei handle es sich um bis zu 30 Jahre lang gespeicherte Fotos verdächtiger Personen, die in einem Strafverfahren erkennungsdienstlich erfasst wurden sowie um zwei Jahre lang gespeicherte Aufnahmen aller registrierter Asylsuchender.

Gesichtserkennungstechnologie – entgegen anders lautender Behauptung

"Es handelt sich dabei nicht um ein System zur Gesichtserkennung, denn diese ist in der Schweiz gesetzlich verboten", schreibt das Fedpol in der Zusammenfassung seiner Mitteilung – und liegt damit gleich doppelt falsch. Denn auch bei einem Gesichtsabgleich wird Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt – oder wie Watson es ausdrückt: "Es ist schlicht falsch, zu behaupten, es handle sich dabei nicht um Gesichtserkennung. Richtig ist: Ein Gesichtsabgleich ist eine Anwendungsform davon." Immerhin stellt die Bundesbehörde in der ausführlichen Mitteilung die Sachlage etwas genauer dar und schreibt: "Andere Quellen wie Fotos von Ausweisen oder aus den sozialen Netzwerken dürfen für den Abgleich nicht verwendet werden. Auch wird das Gesichtsbild von gesuchten Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen. Es erfolgt also keine Überwachung mittels Gesichtserkennung."

Gesetzliche Grundlage ist dünn

Auch die Aussage, solche Technologie sei "in der Schweiz verboten", ist nicht korrekt, wie das Fedpol im Watson-Artikel sogar einräumt. Aktuell gibt es mit einer Verordnung aus dem Jahr 2013 eine – wenn auch sehr dünne – gesetzliche Grundlage für das Vorhaben.

Diese Rechtsgrundlagen seien jedoch zu allgemein gehaltenkommentiert die auf Gesichtserkennung spezialisierte Strafrechtsprofessorin Monika Simmler von der Universität St. Gallen. Die geplanten Gesichtsabgleiche stellen ihr zufolge einen schweren Grundrechtseingriff dar, weil besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden. "Dafür genügt eine Pauschalermächtigung auf Verordnungsstufe nicht", lässt sie sich im Artikel zitieren. Sie fordert eine Regelung auf Gesetzesstufe und die damit einhergehende politische Debatte. Immerhin lobt sie an der Bundes-Kommunikation: "Aus rechtlicher Sicht ist es erfreulich, dass der Bundesrat klar festhält, dass alle anderen Arten der Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie durch den Staat keine gesetzliche Grundlage haben, also unrechtmässig sind." Dies nehme den Kantonspolizeien, die heute mit der Technologie arbeiteten, den Wind aus den Segeln.

Wie umstritten Gesichtserkennungstechnologie ist, bekamen Anfang 2023 auch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zu spüren. Der Konzern plante nämlich, Kameras mit Gesichtserfassung in ausgewählten Bahnhöfen zu installieren. Nach lauter Kritik entschied sich das Unternehmen dafür, die Pläne zu überdenken. Die entsprechende Ausschreibung wurde offline genommen. Die ausführliche Story lesen sie hier.

Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal gibt es täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.

Webcode
4kEwu5jr