Update: Ständerat fegt Preisobergrenze für Roaming vom Tisch
In der Schweiz wird kein Preisdeckel für das Datenroaming eingeführt. Der Ständerat weist eine entsprechende Motion zurück. Seine Fernmeldekommission argumentierte, die Regierung könne eine solche Preisobergrenze nicht unilateral durchsetzen.
Update vom 19.9.2023: Der Ständerat lehnt eine fixe Preisobergrenze für Roaminggebühren ab. Die kleine Kammer folgte stillschweigend der Empfehlung ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S), wie die Parlamentsdienste mitteilen. Damit ist der Antrag vom Tisch.
Update vom 23.8.2023:
Fernmeldekommission lehnt Roaminggebühr-Grenze ab
Die Fernmeldekommission des Ständerats ist der Ansicht, dass eine von der Schweiz festgelegte Preisobergrenze für Roaminggebühren nicht umsetzbar ist. Damit nimmt die Kommission Stellung zu einer von Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) eingereichten Motion, in der ein Preisdeckel für Roaminggebühren gefordert wird. Zwar seien sich die Kommission und der Bundesrat einig, dass gemäss Artikel 12a bis Absatz 1 Buchstabe c des Fernmeldegesetzes (FMG) Preisobergrenzen basierend auf internationalen Vereinbarungen möglich seien, dies jedoch nicht aufgrund eines unilateralen Beschlusses des Bundesrats festgelegt werden könne. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, stimmten die Kommissionsmitglieder mit 9 Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen dafür, die Motion abzulehnen.
Originalmeldung von 4.5.2023:
Nationalrat fordert Preisdeckel für Roaminggebühren
Der Nationalrat fordert einen Preisdeckel für das Datenroaming. Er nahm am Mittwoch, 3. Mai 2023, eine entsprechende Motion von Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) an, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heisst. 116 Abgeordnete stimmten für den Vorstoss, 68 waren dagegen, während sich 4 Personen enthielten. Nun geht die Motion weiter an den Ständerat.
Die Mitte-Politikerin sprach von einer "unsäglichen" Situation, wie es weiter heisst. Der "schweizerische Weg" mit dem Appell an die Eigenverantwortung der Mobilfunkanbieter sei gescheitert und löse das Problem nicht, wird Schneider-Schneiter zitiert.
Das Fernziel müsse es sein, die Roaminggebühren gar gänzlich abzuschaffen, wie es in der EU seit 2017 der Fall ist. Nun brauche es zunächst einseitige Preisobergrenzen für die Endkundentarife. Die nötige gesetzliche Grundlage dafür biete das Fernmeldegesetz, wie es beim Parlament weiter heisst.
Anderer Meinung ist Kommunikationsminister Albert Rösti: Der Bundesrat könne nicht einfach via Verordnung eine einseitige Obergrenze festlegen. Ein Gutachten bestätige dies. Ausländische Anbieter müssten sich ohne internationale Vereinbarung zudem ohnehin nicht an die Schweizer Regeln halten. In früheren parlamentarischen Debatten sei zu keiner Zeit eine Diskussion über diesen Richtungsentscheid verlangt worden, schreibt der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme.
Seit 2021 müssen sich Neukunden von Telko-Anbietern selbst ein Limit für das Datenroaming setzen. Dennoch besteht das Risiko, dass Kundinnen und Kunden bei der Rückkehr aus dem Urlaub von einer riesigen Roaming-Rechnung empfangen werden.
In der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gilt hingegen seit 2017 die sogenannte "Fair Use Policy". Wer sein Handy im Heimatland mehr verwendet als im Ausland, zahlt in letzterem denselben Preis wie zuhause.
Der Nationalrat hat übrigens kürzlich auch eine Meldepflicht für Cyberangriffe befürwortet. Nun ist ebenfalls der Ständerat am Zug. Hier lesen Sie mehr dazu.