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Simap-Meldungen Woche 24: Ausschreibungen
Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

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ABC-Gate-Komponenten für Kanton Zürich
Ausschreibung 918879: | "Automated Border Control" (ABC-Gate). Publiziert am 17.6.2016. Beschaffungsgemeinschaft ABC-Gates: Kanton Zürich (vertreten durch Kantonspolizei Zürich, Hauptauftraggeberin) und Schweizerische Eidgenossenschaft (vertreten durch Grenzwachtkorps). Evaluation eines Generalunternehmers für die Lieferung von Hardware- und Software- Komponenten für das System "Automated Border Control" (ABC-Gate) für die Grenzkontrolle am Flughafen Zürich (Kantonspolizei Zürich) sowie die Erbringung der dafür notwendigen Dienstleistungen. Das System muss in der Lage sein, maschinenlesbare Ausweise (ePässe) zu verarbeiten, die Dokumente auf deren Authentizität zu verifizieren und die Identifikation des Inhabers sicherzustellen sowie Abfragen zum Dokument und zur Person zu bestehenden Fahndungs- und Informationssystemen automatisiert durchzuführen. Die Ausschreibung umfasst folgende optionalen Beschaffungen: Erweiterung des Einsatzes der Komponenten bei der Kantonspolizei Zürich sowie für die Grenzkontrolle am Flughafen Genf (Grenzwachtkorps) und weitere Beschaffungen durch Bundesbehörden, die Dienstleistungen für die Grenzkontrolle erbringen (gemäss Pflichtenheft). |
Kontakt: | Frist für Fragen: 1.7.2016 Fragen per E-Mail an petl@kapo.zh.ch mit Betreff "Submission ABC-Gate". Abgabetermin: 29.7.2016 18:00 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) oder persönliche Abgabe beim Portier der Kantonspolizei Zürich, Kasernenstrasse 29, 8004 Zürich. Einreichungsort: Kantonspolizei Zürich. IT-Innovation / ITI-PJ,. "ABC-Gate – nicht öffnen", zu Hdn. von Daniel Peter, Postfach, 8021 Zürich, Schweiz, Telefon: : +41 44 247 34 58. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: Erlaubt, gemäss Ausschreibungsbedingungen. gemäss Ausschreibungsbedingungen. Geschäftsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Gemäss Ausschreibungsbedingungen. Gemäss Ausschreibungsbedingungen. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen. Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung dieses Auftrages sind einzubeziehen. (Spesen, Mehrwertsteuer, Zoll, Versicherung, Transportkosten, sonstige gesetzliche Zuschläge für den Hersteller). |
Digitalisierung der Protokolle für Schweizerisches Bundesgericht
Ausschreibung 917819: | Digitalisierung der Protokolle *. Publiziert am 8.6.2016. * Originaltitel: (16044) 105 Digitalisierung der Protokolle. Schweizerisches Bundesgericht. Es handelt sich um die Digitalisierung der Urteile des Bundesgerichts. Die Protokolle sind die Endurteile des Bundesgerichts, die vom Richter und Gerichtsschreiber handschriftlich unterschrieben werden; diese gelten als Beweisstücke mit historischem Wert. Sie sind in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst. Die Digitalisierung hat folgende Zielsetzung: Gewinnung einer digitalisierten rechtsgültigen Sicherheitskopie (Digital Surrogate ). Vereinfachter Zugang dank einer digitalen Kopie. Bessere Erhaltung der Papierexemplare, indem sie weniger konsultiert werden. Es handelt sich somit um eine Digitalisierung zur Erhaltung eines Kulturgutes. Sowohl die Protokolle in Lausanne als auch diejenigen in Luzern müssen digitalisiert werden. In beiden Fällen wird die Digitalisierung in den Räumen der Bundesgerichtsgebäude erfolgen, jedoch unter der Verantwortung des Anbieters. Das Archiv bzw. der Weibeldienst in Luzern wird die Dokumente zur Digitalisierung bereit legen und nach Beendigung wieder verräumen. Die Erfüllung der Digitalisierung sowie die nötige Handhabung/Bedienung sind vollständig vom Anbieter zu übernehmen. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 17.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 18.7.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von (16044) 105 Digitalisierung der Protokolle, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung des Projekts. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die Weitergabe von Aufträgen ist nur an Unternehmen gestattet, die die Qualifikationskriterien gemäss §4.2 erfüllen. Die Kernkompetenzen dürfen nicht weitergegeben werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Die oben erwähnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für diese Vergabe unter Berücksichtigung der folgenden Ergänzung anwendbar: Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden endgültig durch ein Schiedsgericht mit Sitz in Lausanne beurteilt. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter, welche gemeinsam einen Dritten als Obmann bestimmen. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Vorschriften des 3. Teils der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Schiedsgerichtsbarkeit Art. 353 ff). Anbieter, die andere Bestimmungen oder Ergänzungen anbringen, sind vom Verfahren ausgeschlossen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: Eine Bezahlung in regelmässigen Tranchen wird bei der Vertragsausstellung verhandelt werden. Die ordnungsgemäss elektronisch ausgestellte Rechnung, auf welcher der Netto-Rechnungsbetrag und zusätzlich die MwSt. ausgewiesen werden, wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen. Weitere Informationen betreffend die elektronische Rechnung finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.ph. Die Preise sind in Schweizer Franken ohne MwSt. anzugeben. Sie beinhalten Versicherung, Kosten, Sozialbeiträge sowie allfällige Reise- und Unterkunftsspesen. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten, um den Auftrag auszuführen. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK2 Erfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Realisierung ähnlicher Projekte angesichts des Umfanges und der Komplexität der Dienstleistungen. Er bestätigt diese Erfahrung mittels zweier Referenzen der letzten zwei Jahre. Die Auskünfte zu den abgeschlossenen, den Bund betreffenden Projekten des Anbieters, sind nur zugelassen, sofern die Referenzpersonen ihre schriftliche Zustimmung zur Bekanntmachung dieser Informationen erteilt haben. EK3 Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über das nötige Fachpersonal zur Bewerkstelligung der im Pflichtenheft beschriebenen Dienstleistung. EK4 Ansprechpartner. Der Anbieter bezeichnet eine entscheidungsbefugte Kontaktperson (SPOC), welche im Falle einer Eskalation zur Konfliktlösung in diesem Geschäft herangezogen werden kann. EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter verpflichtet sich, Schlüsselpersonen anzustellen, welche die französische Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Sie werden Dokumente erstellen und die Ergebnisse auf Französisch abliefern müssen. Im Weiteren verfügen diese Personen über gute Deutschkenntnisse. EK6 Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber sofort bei erster Aufforderung, die für diese Dienstleistung vorgesehenen Personen bekannt zu geben. Diese Personen werden sich gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV; RS 120.4) einer Personensicherheitsprüfung unterziehen lassen müssen. Für weitere Auskünfte verweisen wir auf die Internetseite www.aios.ch. Der Anbieter legt von allen am Projekt beteiligten Personen einen Strafregisterauszug vor. EK7 Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, einen Personalwechsel anzuordnen, falls wichtige Gründe dies erfordern. Der Auftraggeber bewertet die Arbeitsleistung und den Arbeitseinsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Mitarbeiter. Falls diese den Anforderungen gemäss Pflichtenheft inkl. Beilagen nicht genügen, wird der Anbieter dazu Stellung nehmen müssen. Der Auftraggeber wird anschliessend beschliessen, ob der Anbieter die betroffenen Personen in den nächsten 15 Tagen durch Personal, das die Anforderungen erfüllt, zu ersetzen hat. Während der Erfüllung des Mandats können anderweitige Vorfälle eintreten, welche einen Personalwechsel rechtfertigen würden (negatives Ergebnis bei der Personensicherheitskontrolle, Vertragskündigung, Langzeitabwesenheit, Unfall, Krankheit, etc). In jedem Fall muss der Anbieter den betroffenen Mitarbeiter durch eine gleichwertig ausgebildete Person ersetzen. Der Einsatz des Arbeitnehmers in anderen Projekten gilt nicht als wichtiger Grund. EK8 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Der Anbieter bestätigt, dass er und seine Subunternehmer die Prinzipien gemäss dem Formular "Selbstdeklaration des Anbieters" der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) respektieren. b) Anbieter, die mehr als 50 Mitarbeiter anstellen sowie ihre Subunternehmer auf erster Stufe, welche über 50 Personen beschäftigen, haben die Lohngleichstellung von Mann und Frau zu berücksichtigen. Hiermit müssen sie nebst der "Selbstdeklaration des Anbieters" auch eine kontrollierte Lohnpraxis belegen können. EK9 Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. Die oben erwähnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für diese Vergabe unter Berücksichtigung der folgenden Ergänzung anwendbar: Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden endgültig durch ein Schiedsgericht mit Sitz in Lausanne beurteilt. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter, welche gemeinsam einen Dritten als Obmann bestimmen. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Vorschriften des 3. Teils der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Schiedsgerichtsbarkeit Art. 353 ff). Anbieter, die andere Bestimmungen oder Ergänzungen anbringen, sind vom Verfahren ausgeschlossen. EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, sich mit dem Inhalt des Vertragsentwurfs (s. Beilage 8 des Pflichtenhefts) ohne Vorbehalt einverstanden zu erklären. EK11 Die Digitalisierung wird in den Räumlichkeiten der Bundesgerichtsgebäude in Lausanne und Luzern durchgeführt. |
Elektronische Trefferanzeige für Gemeinde Sissach
Ausschreibung 918209: | Elektronische Trefferanzeige. Publiziert am 9.6.2016. Einwohnergemeinde Sissach. Liefern und Einrichten einer Elektronische Trefferanzeige /. 34 Scheiben / 300 m Schiesstand. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 20.6.2016 Sind schriftlich zu richten an: Einwohnergemeinde Sissach, Bahnhofstrasse 1, CH-4450 Sissach, E-Mail marcel.meier@sissach.bl.ch. Abgabetermin: 29.6.2016 11:00 Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der Aufschrift " Ersatz Elektronische Trefferanzeige" an die Einwohnergemeinde Sissach, Bahnhofstrasse 1, CH-4450 Sissach fristgerecht einzureichen. Persönliche Abgabe am Empfangsschalter der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden möglich (Empfangsbestätigung verlangen). Einreichungsort: Einwohnergemeinde Sissach, zu Hdn. von Marcel Meier, Bahnhofstrasse 1, 4450 Sissach, Schweiz, Telefon: 061 976 13 25. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. EK 1: Allgemeine Anforderungen: – Vollständig und fristgerecht eingereichtes Angebot. – Nachweis (GAV) und Bestätigung des Anbietenden über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen. - Merkblatt Nachhaltigkeitserklärung. EK 2: Nachweis des Anbietenden von 2 ausgeführten und abgeschlossenen, in Umfang, Aufgabenstellung und Anforderungen vergleichbaren Referenzobjekten, nicht älter als 10 Jahre seit Abschluss. (Stichtag ist der Eingabetermin). - 1. Referenzobjekt Auftragswert grösser CHF 200‘000.-. - 2. Referenzobjekt Auftragswert grösser CHF 100‘000.-. ZK 1: Angebotspreis bereinigt ZK 2: Technische Aspekte. 60 % 40 %. ZK 1: Angebotspreis bereinigtZK 2: Technische Aspekte. Zuschlagskriterien: 60% ZK 1: Angebotspreis bereinigt. 40% ZK 2: Technische Aspekte. Bietergemeinschaft: erlaubt. Subunternehmer: erlaubt. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Angebote sind schriftlich, vollständig und innert der angegebenen Frist einzureichen. Sie müssen die in der Ausschreibung genannten Vorgaben einhalten. Keine Nachverhandlungen. |
Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung für E-Health Suisse
Ausschreibung 918947: | Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung (EPD-RU) *. Publiziert am 10.6.2016. * Originaltitel: (16012) 316 Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung (EPD-RU). eHealth Suisse, Koordinationsorgan eHealth Bund und Kantone. Damit eine gesetzeskonforme Umsetzung – basierend auf dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) – der elektronischen Kommunikation zwischen den registrierten EPD-Teilnehmern (Gesundheitsfachpersonen und Patienten) möglich ist, müssen die dafür definierten Prozesse, Schnittstellen und Datenströme eingehalten werden. Entsprechend sind die erforderlichen technischen Funktionalitäten der eingebundenen IT-Systeme der Stakeholder zu testen. Dies soll auf einer zu erstellenden EPD-Referenzumgebung (EPD-RU) geschehen, welche allen Akteuren zur Verfügung gestellt werden soll. Es ist vorgesehen, dass ein spezifisches Abbild der EPD-RU mit einer klar definierten Konfiguration (gemäss den Verordnungen zum EPDG) als EPD-Zertifizierungsumgebung den akkreditierten Zertifizierungsstellen zur Verfügung gestellt wird. Für die Definition der EPD-Zertifizierungsumgebung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verantwortlich. Die konkrete Zertifizierung von sogenannten EPD-Gemeinschaften (Zusammenschlüsse von Gesundheitsfachpersonen und ihren Organisationen) soll die Interoperabilität und das Einhalten von Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen sicherstellen. Die eigentliche Zertifizierung ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Für den Aufbau und Betrieb der EPD-RU ist das Koordinationsorgan/die Bedarfsstelle "eHealth Suisse" verantwortlich. Der Aufbau und der anschliessende Betrieb der EPD-RU sollen durch einen leistungsfähigen und geeigneten externen ICT-Anbieter erfolgen, welcher mittels vorliegender Ausschreibung evaluiert werden soll. Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand besteht aus folgenden Grundleistungen und Optionen. Grundleistungen (GL). GL01: Erstellen des Detail-Umsetzungskonzepts sowie Aufbau und Bereitstellung der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q4 2016 – Q2 2017. Optionen (OP). OP01: Pflege und Support der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026. OP02: Bereitstellung und Betrieb der Infrastruktur für die EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026. OP03: Verbesserung und Erweiterung der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026 im Umfang von 5‘000 Stunden. OP04: Lifecycle-Unterstützung der EPD-Referenzumgebung im Zeitraum Q3 2017 – Q4 2026 im Umfang von 5‘000 Stunden. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3 des Pflichtenhefts. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 5.8.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Wichtige Anmerkung: Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen B1-B7 (siehe dazu auch Pflichtenheft Kapitel 8.3.10) sind bis zum 05.08.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Die Antworten werden schriftlich und anonymisiert an alle Anbieter, welche die vertraulichen Beilagen mit unterzeichneter Vertraulichkeitserklärung (vgl. Anhang A7) bestellt haben, per E-Mail zugestellt. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Abgabetermin: 19.8.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16012) 316 Elektronisches Patientendossier Referenzumgebung (EPD-RU), Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010. Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate). Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate). Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente. EK02. Herstellerunabhängigkeit: Der Anbieter sowie allfällige Tochterunternehmen und die von ihm vorgesehenen Subunternehmen dürfen über den gesamten vorgesehenen Vergabezeitraum der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nicht gleichzeitig auch Hersteller von Komponenten der EPD-Infrastruktur (gemäss Beilagen B1-B3 zum Pflichtenheft) sein. EK03. Erfahrungen Testplattform/-umgebung: Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt vergleichbar sind, d.h. bei welchen es schwerpunktmässig um den Aufbau sowie Betrieb und Support einer Testplattform oder Testumgebung von Datenschnittstellen geht/ging. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz in den letzten 4 Jahren nach. EK04. Erfahrungen modular aufgebaute Plattformen: Der Anbieter verfügt über fundierte Erfahrung mit modular aufgebauten Plattformen, die aus verschiedenen internen und externen Komponenten bestehen. Er kann mit komplexen Integrationsszenarien umgehen, bei denen externe Module oder neu programmierte Komponenten in eine bestehende Plattform integriert werden. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten 4 Jahren nach. EK05. Ansprechpartner (SPOC): Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK06 Schlüsselteam und Stellvertretung: Der Anbieter sichert der Bedarfsstelle im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ein Team von mindestens zwei qualifizierten Fachpersonen zu, welches massgeblich bei der Wahrnehmung der ausgeschriebenen Leistungen die Federführung inne hält und jederzeit die gegenseitige Stellvertretung sicherstellen wird. Folgende zwei Funktionen/Rollen (gemäss Pflichtenheft Kap. 3.1) sind mit entsprechenden Personen mit nachweisbarem Know-how im geforderten Fachgebiet abzudecken: - Senior Projektleiter/Project-SPOC. - Testmanager/Plattformspezialist. EK07. Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: - Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt; - Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK08. Personensicherheitsüberprüfung: Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK09. Supportorganisation: Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Vorgaben sowie die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse (wie im Pflichtenheft dargestellt), vollständig erfüllen kann. EK10. Betriebsorganisation: Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine leistungsfähige Betriebsorganisation verfügt, sodass er den Betrieb der Referenzumgebung sicherstellen kann und die dazu vorgesehenen Leistungen und Vorgaben im Pflichtenheft vollständig erbringen kann. EK11. Einsatz vor Ort beim Auftraggeber: Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, nachfolgende Arbeiten in der Regel am Standort des Auftraggebers in Liebefeld in Bern zu erbringen: - Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten; - Regelmässige Meetings mit dem Auftraggeber im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten. EK12. Spesen: Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK13. Sicherheitsbestimmungen: Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden. Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) gemäss Referenz [5] in Kap. 9.1 des Pflichtenheftes. Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) gemäss Referenz [6] in Kap. 9.1 des Pflichtenheftes. Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB) gemäss Referenz [7] in Kap. 9.1 des Pflichtenheftes. EK14. Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK15. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): für Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010. für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010. |
ERP-Basislösung für Aare Seeland Mobil
Ausschreibung 916883: | ERP-System asm. Publiziert am 10.6.2016. Aare Seeland mobil AG. 1 Grundleistung. 1.1 ERP-Basislösung umfassend Software-Lizenzen (Concurrent User Licence) für folgende Funktionsmodule: Lohnbuchhaltung, Personalinformationssystem, Finanz-, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Fakturierung, Anlagenrechnung, Adressverwaltung, Digitales Dokumenten- und Archivierungssystem, Investitions- /Projektkostenrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Kundenanliegen. 1.2. Projektleistungen für Customizing, Realisierung, Implementierung, Migration, Testmanagement sowie Einführung und Schulung der Basisfunktionen, inkl. Erstellen der Schnittstellen zu den Umsystemen. 1.3. 2nd und 3rd Level Support und Wartung inkl. werkseitige Release-Updates der Basisfunktionen in Stunden und Franken für fünf Jahre nach Produktivstart und Abnahme. 2. Option. 2.1 Die optionalen Leistungen umfassen Software-Lizenzen (Concurrent User Licence) für eine definierte Anzahl von Mitarbeitenden für folgende Funktionsmodule: Zeitwirtschaft, Materialwirtschaft, Instandhaltung. 2.2. Projektleistungen für Customizing, Realisierung, Implementierung, Migration, Testmanagement sowie Einführung und Schulung der optionalen Funktionsmodule, inkl. Erstellen der Schnittstellen zu den Umsystemen. 2.3 2nd und 3rd Level Support, Wartung inkl. werkseitige Release-Updates der optionalen Funktionsmodule in Stunden und Franken für fünf Jahre nach Produktivstart und Abnahme. |
Kontakt: | FRIST FÜR FRAGEN: 30.6.2016 Fragen sind ausschliesslich via Simap einzureichen. Telefonische Anfragen und direkt an die Auskunftsstelle gerichtete Korrespondenz / E-Mail werden nicht beantwortet. Die Antworten werden in anonymisierter Form auf der simap Plattform aufgeschaltet und allen Anbietern zugänglich gemacht. ABGABETERMIN: 31.8.2016 17:00 Das vollständige Angebot muss 3-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf Memory-Stick, CD oder DVD fristgerecht (s. Pkt. 1.4) der Vergabestelle (s. Pkt. 1.1) übergeben werden. Die Angebote sind in verschlossenem Kuvert oder Paket mit der verlangten Bezeichnung ("ERP-System asm / Offerte – nicht öffnen") versehen bis zum Eingabetermin einzureichen. Eingaben per E-Mail, social media oder Fax sind ungültig. Die Verantwortung, dass die Offerte rechtzeitig beim Empfänger eintrifft, liegt beim Anbieter. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. EINREICHUNGSORT: Aare Seeland mobil AG, zu Hdn. von Hanspeter Pizzato, Grubenstrasse 12, 4900 Langenthal, Schweiz, Telefon: 062 919 19 35, Fax: 062 919 19 12, E-Mail: hanspeter.pizzato@asmobil.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. - 2 vergleichbare Referenzaufträge in den letzten 4 Jahren. - Ansprechpartner zur Vermeidung von Eskalationen vorhanden. - Support- und Serviceorganisation vorhanden. - Akzeptanz Raum Langenthal als Arbeitsort. - Einsatz von Mitarbeitenden mit guten Deutschkenntnissen. - Bestätigung der Übernahme der Verantwortung bei Beizug Subunternehmer. - Bestätigung Einsatz qualifizierter Mitarbeitenden. - Akzeptanz AGB SIK. (vgl. auch detaillierter Beschrieb der Eignungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen). Preise und Kosten Erfüllung Leistungsverzeichnis Leistungsfähigkeit Anbieter. 30% 50% 20%. Preise und KostenErfüllung LeistungsverzeichnisLeistungsfähigkeit Anbieter. Zuschlagskriterien: 30% Preise und Kosten. 50% Erfüllung Leistungsverzeichnis. 20% Leistungsfähigkeit Anbieter. Bietergemeinschaft: Sind nicht zulässig. Subunternehmer: Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung und Koordination übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers. Die Beteiligten sind in ihrer Rolle aufzuführen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Es gelten die AGB für IKT-Leistungen der SIK (Januar 2015). Nachverhandlungen: Preisverhandlungen sind ausgeschlossen. Verfahrensgrundsätze: keine. Zahlungsbedingungen: Grundleistung: Es erfolgen Teilzahlungen nach dem Realisierungsfortschritt bis 70% (etappenweise ab Inbetriebnahme und Nutzbarkeit durch die asm); Lizenzen: Rechnungstellung nach Lieferung. Optionen: 100% nach Abnahme. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Das Angebot muss alle Kosten beinhalten, die für die Realisierung funktionstüchtiger Lösungen für alle ausgeschriebenen Module und für die Erfüllung aller Anforderungen des Pflichtenhefts notwendig sind. Es sind Nettoofferten einzureichen. Skonti, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. |
Fachanwendungstests für Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Ausschreibung 919531: | Fachanwendungstests WBF *. Publiziert am 17.6.2016. * Originaltitel: (16080) 785 Fachanwendungstests WBF. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Information Service Center WBF ISCeco. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betreibt für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die gesamte Büroautomation. Darunter fallen sämtliche Clients, Anwenderkontos (User Accounts), Drucker, Berechtigungsgruppen sowie die darunter liegenden Anwendungen. Auf diesen sogenannten BAB-Clients (BAB = Büro Automation Bund) werden nebst dem E-Mail-Client und der Dokumentenablage auch Fachapplikationen ausgeführt. Die meisten dieser Fachapplikationen betreibt das Information Service Center WBF (ISCeco) für das WBF. Pro Jahr werden durch das BIT zwei BAB-Releases durchgeführt. Im Frühling ist jeweils ein Minor Release vorgesehen, im Herbst ein Major Release. Damit die dafür notwendigen Fachanwendungstests durchgeführt werden können, werden in jeder Verwaltungseinheit Testclients vor Ort bereitgestellt, die durch das jeweilige Amt organisiert werden. Die Anwendungen müssen strukturierten Tests und einer anschliessenden Abnahme durch die Anwendungsverantwortlichen (AV) unterzogen werden. Sollten sich aus den Tests Änderungen an den paketierten Anwendungen ergeben, so müssen diese durch den Tester mit dem Leistungserbringer BIT (LE BIT) koordiniert werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, welcher die Anwendungsverantwortlichen der entsprechenden Verwaltungseinheiten des WBF bei der Vorbereitung, Durchführung und Berichterstattung der jeweiligen Fachanwendungstests unterstützt und so sicherstellen kann, dass nach einem BAB-Release der Betrieb der Fachapplikationen jeweils sichergestellt ist. Die Leistungen werden in einer Grundleistung und vier Optionen wie folgt ausgeschrieben: Grundleistung (GL). GL01: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2017 im Zeitraum vom 1.1.2017 – 30.06.2018. Optionen (OP). OP01: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2018 im Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018. OP02: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2019 im Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019. OP03: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2020 im Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020. OP04: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2021 im Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3, 4 und 5 des Pflichtenhefts. |
Kontakt: | FRIST FÜR FRAGEN: 6.7.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 2.8.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16080) 785 Fachanwendungstests WBF, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter bestätigt, dass er über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den vorliegenden Auftrag auszuführen. Er wird auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate. - Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate. Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente. EK02 Projekterfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, d.h. er hat in der Rolle des Testmanagers Applikationstests vorbereitet und durchgeführt und dabei die gesamte Koordination wahrgenommen. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03 Ansprechpartner (SPOC). Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann. EK04 Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK05 Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK06 Einsatz vor Ort beim Arbeitgeber. Der Anbieter ist bereit im Rahmen seiner Leistungserbringung auch Arbeiten vor Ort am Standort des ISCeco in Bern sowie an den Standorten seiner Kunden (vgl. Kap. 3.4 des Pflichtenhefts) zu erbringen. EK07 Erreichbarkeit und Einsatz-Flexibilität in Rolloutphase. Der Anbieter ist bereit, während der Rolloutphase des jeweiligen BAB-Release (Dauer ca. 1-2 Wochen) eine durchgehende Erreichbarkeit (von 07.00 - 20.00 Uhr) sowie die entsprechende Einsatz-Flexibilität zu garantieren (in Ausnahmefällen auch an Randzeiten und Wochenenden). EK08 Spesen. Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK09 Sicherheitsbestimmungen. Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden. Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG). Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG). Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB). EK10 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB): - für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. EK12 Akzeptanz Vertragsentwurf. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang 6 [A6] des Pflichtenhefts zu akzeptieren. |
ICT-Projektumsetzung für Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie
Ausschreibung 919339: | ICT-Projektressourcen *. Publiziert am 14.6.2016. * Originaltitel: (16030) 311 ICT-Projektressourcen. Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz. Umsetzen folgender Lose in Rahmen von Projekten: Los 1: Konsolidierung & Optimierung Datenhaltung und -verarbeitung. Los 2: Konsolidierung und Optimierung Produktionswerkzeuge. Los 3: Geodateninfrastruktur & Geodatenverarbeitung. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Konsolidierung & Optimierung Datenhaltung und -verarbeitung Ausführungstermin: 01.01.2017 bis 31.12.2021. Los 2: Konsolidierung & Optimierung Produktionswerkzeuge Ausführungstermin: 01.01.2017 bis 31.12.2021. Los 3: Geodateninfrastruktur & Geodatenverarbeitung Ausführungstermin: 01.01.2017 bis 31.12.2021. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 4.7.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 18.8.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16030) 311 ICT-Projektressourcen, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der MeteoSchweiz zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.meteoschweiz.admin.ch/home/ueber-uns/kontakt/e-rechnung.html. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweisform: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03 Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK04 Personensicherheitsprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK05 Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Der Anbeiter akzeptiert die nachstehenden AGB des Bundes: für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren. EK09 Erfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 1 Referenz in den letzten 3 Jahren nach. Werden Angebote für mehrere Lose eingereicht, ist die Erfahrung für jedes der Lose mit genau 1 Referenz nachzuweisen. Bei Eignung kann die gleiche Referenz für mehrere Lose verwendet werden. Referenzauskünfte zu Projekten für den Bund werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. |
IP-Telefonie- und UCC-Lösung für Spitäler Schaffhausen
Ausschreibung 919563: | Evaluation einer modernen IP-Telefonie- , UCC Lösung für die Spitäler Schaffhausen. Publiziert am 17.6.2016. Spitäler Schaffhausen. Beschaffung, Integration und partieller Betrieb (Outtasking) einer modernen IP-Telefonie- , UCC Lösung über 2 Standorte. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 29.6.2016 Fragen sind elektronisch via SIMAP einzureichen. Die Antworten zu allen eingehenden Fragen werden bis spätestens am 06.07.2016 ausschliesslich im SIMAP-Forum publiziert. Abgabetermin: 18.7.2016 12:00 Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Einreichungsort: Spitäler Schaffhausen, zu Hdn. von Rolf Morgenegg, Geissbergstrasse 81, 8208 Schaffhausen, Schweiz, Telefon: +41 52 634 28 40, Fax: +41 52 634 29 99, E-Mail: rolf.morgenegg@spitaeler-sh.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Gemäss den Kriterien in den Präqualifikationsunterlagen. Varianten sind zugelassen. Unternehmervarianten sind zulässig als Zusatz zu den ausgeschriebenen Leistungen. Min. Gültigkeit des Angebots: 18 Monate. Geschäftsbedingungen: Gemäss den Kriterien in den Präqualifikationsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss den Kriterien in den Präqualifikationsunterlagen. Nachverhandlungen: Verhandlungen sind nicht zulässig gemäss SubG Art 19. Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG. |
Multifunktionsdrucker für Kanton Aargau
Ausschreibung 917957: | Beschaffung von Multifunktionsdrucker. Publiziert am 10.6.2016. Informatik Aargau. Mit dieser Ausschreibung sucht der Kanton Aargau einen Geräte-Hersteller und Partner, um den rund 600 Stück umfassenden MFP-Gerätepark zu ersetzen und zu betreiben. Hierzu sollen die bestehenden Geräte sukzessive durch neue Geräte ersetzt werden. Zudem muss vom Partner ein professionelles Geräte-Management mit einer top-funktionierenden Serviceorganisation erbracht werden. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 28.6.2016 Fragen können jederzeit im Frageforum auf simap.ch bis zum genannten Termin gestellt werden. Die Vergabestelle bemüht sich, sämtiche Fragen bis am 30.06.2016 beantwortet zu haben. Abgabetermin: 5.8.2016 11:30. Einreichungsort: Informatik Aargau, zu Hdn. von Peter Ris, Bahnhofstrasse 96, 5001 Aarau, Schweiz, Telefon: 062 835 11 47, Fax: 062 835 10 10, E-Mail: itag.beschaffung@ag.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Geschäftsbedingungen: gemäss Unterlagen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: gemäss Submissionsdekret des Kantons Aargau. Zahlungsbedingungen: keine. gemäss Pflichtenheft. |
Netapp-Komponenten für Universitätsspital Zürich
Ausschreibung 918755: | Beschaffung von NetApp Komponenten. Publiziert am 10.6.2016. UniversitätsSpital Zürich Direktion Betrieb - Bereich Einkauf. Die aktuelle NetApp Infrastruktur muss erneuert und erweitert werden. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 24.6.2016. Abgabetermin: 15.7.2016 12:00 Unterlagen müssen verschlossen, versehen mit der Aufschrift "Submission NetApp Lifecycle" bis zum genannten Angebotstermin bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Angebote können während der Bürozeiten persönlich am Empfang im Erdgeschoss der Spöndlistrasse 9 - Einkauf USZ abgegeben werden. Es ist ein entsprechender Termin mit Frau Gabriela Christen zu vereinbaren unter der Telefonnummer 044/ 255 40 04. Das Angebot inkl. Anhänge ist in je zweifacher Ausführung, in Papierform und in zweimal elektronischer Form auf USB Stick, einzureichen. Einreichungsort: UniversitätsSpital Zürich. Direktion Betrieb. Bereich Einkauf, zu Hdn. von Gabriela Christen, Spöndlistrasse 9, 8091 Zürich, Schweiz. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Subunternehmer: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Keine Nachverhandlungen. ohne Angaben. Zahlungsbedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
Netzwerkdienstleistungen für Universität Zürich
Ausschreibung 919653: | Ausschreibung NETZWERK 2016. Publiziert am 17.6.2016. Universität Zürich. Die Universität Zürich, vertreten durch die Zentrale Informatik, sucht einen Lieferanten, der die Wartung und Support sowie die Nachbeschaffung und weitere Dienstleistungen von Netzwerkkomponenten übernimmt. Die Zusammenarbeit soll in einem Rahmenvertrag mit einer 4 jährigen Laufzeit geregelt werden, der durch den Auftraggeber viermal für jeweils ein Jahr optional verlängert werden kann. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 7.7.2016 Fragen können bis am 07.07.2016, 17:00 Uhr per Email an ausschreibung.nw.2016@zi.uzh.ch gestellt werden. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten wird sämtlichen Anbietenden in anonymisierter Form voraussichtlich bis am 12.07.2016 17:00 Uhr zugestellt. Abgabetermin: 2.8.2016 12:00 Spezifische Fristen und Formvorschriften: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebotsunterlagen: Ausschreibung Netzwerk 2016" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der unter 1.2 angegebenen Adresse der Universität Zürich vorliegen. Die Angebote können per Post geschickt (Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)) oder werktags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr an der oben unter 1.2 angegebenen Adresse abgegeben werden. Weitere Formanaforderungen sind dem Lastenheft zu entnehmen. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Universität Zürich. Beschaffungsstelle/Organisator : Universität Zürich,. Infrastruktur. Bedarfsmanagement Infrastruktur, zu Hdn. von Andrea Hussong, Stampfenbachstrasse 73, 8006 Zürich, Schweiz, Telefon: +41 (0)44 635 41 05, E-Mail: andrea.hussong@infra.uzh.ch, URL www.infra.uzh.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Eine Einreichung von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Generelle Teilnahmebedingungen: Einhaltung der Eignungskriterien gemäss Kapitel 6 des Pflichtenheftes. Keine Nachverhandlungen. |
Schuladministrationslösung für Bündner Kantonsschule in Chur
Ausschreibung 915641: | Schuladministrationslösung für die Bündner Kantonsschule. Publiziert am 16.6.2016. Amt für Informatik des Kantons Graubünden. Das Amt für Höhere Bildung Graubünden (AHB) sucht für die Bündner Kantonsschule in Chur (BKS) eine neue Schuladministrationslösung. Die ausgeschriebene Lösung soll die wichtigsten Schuladministrationsprozesse der Bündner Kantonsschule und beteiligter Dienststellen unterstützen. Grundsätzlich besteht der Anspruch, dass alle heute relevanten Verwaltungsaufgaben der Bündner Kantonschule mit der neuen Schuladministrationslösung abgedeckt und dass die schulübergreifenden Verwaltungsprozesse zukünftig durch die Lösung abgewickelt werden können. Die gesuchte Lösung soll über eine hohe Benutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit verfügen. Des Weiteren soll sie modular und mandantenfähig aufgebaut sein. Die wirtschaftliche Sicherheit der Lösungsanbieterin sowie die langfristige Pflege der Anwendungen müssen gewährleistet sein. Gesucht wird ein Realisierungspartner, der im Sinne eines Generalunternehmers die Lösung für die Schuladministration einführt, installiert, weiterentwickelt und zusammen mit dem AHB und der BKS in Betrieb nimmt. Eine konstante und qualitativ einwandfreie Betreuung durch die Lösungsanbieterin wird während und nach der Einführung vorausgesetzt. Der Betrieb der Lösung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die detaillierten Anforderungen sind im Pflichtenheft "Evaluation einer Schuladministrationslösung für die Bündner Kantonsschule" und den darin referenzierten Anhängen beschrieben. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 6.7.2016 Fragen sind mittels dafür vorgesehenem Formular an folgende Adresse zu mailen: Fernando.Caduff@afi.gr.ch. Abgabetermin: 4.8.2016 Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk auf dem Eingabekuvert sind ungültig. Einreichungsort: Amt für Informatik des Kantons Graubünden, Rosenweg 4, 7000 Chur, Schweiz. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Nachverhandlungen: Sind unzulässig (Art. 19 SubG). Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG. |
Software zur Unternehmensmodellierung für Zentrale Ausgleichsstelle
Ausschreibung 918683: | Beschaffung einer Software zur Unternehmensmodellierung *. Publiziert am 9.6.2016. * Originaltitel: (16083) 602 Beschaffung einer Software zur Unternehmensmodellierung. Zentrale Ausgleichstelle ZAS, Informatik. Die Umsetzung eines integrierten Ansatzes in Bezug auf Qualität, Risiken und interne Kontrolle ist eines der strategischen Ziele der Organisation. Zur Unterstützung dieser Initiative wurde die ZAS mit Ressourcen und Werkzeugen ausgestattet, die darauf abzielen, die fachliche Ausrichtung der Organisation, die interne Kontrolle, die Risiken sowie die Unternehmensarchitektur zu modellieren. Folglich wird ein Lieferant/Integrator einer Modellierungslösung für Abläufe, Unternehmensarchitektur, Risiken und interne Kontrolle gesucht. Es werden folgende Leistungen erwartet: Grundleistungen: - Erwerb der Gesamtheit der für die Nutzung der Software nötigen Lizenzen für eine Laufzeit von 5 Jahren. - Durchführung der notwendigen Arbeiten für die Umsetzung der Lösung (Management des HERMES-5-Projektes, Installation, Integration, Konfiguration, Parametrierung, Einführung, Test, Produktion der Management- Projektleistungen HERMES-5, Erstellung von Software-Handbücher in französischer Sprache, Erstellung eines Handbuchs für Schulungen in französischer Sprache). - Schulung des Unternehmensarchitekturteams (Schulung der Nutzer/innen, Schulung der funktionnellen Administratoren). - Schulung des Teams für Abläufe, Risiken und Kontrolle (IKS). - Migration der bestehenden Daten, die die Unternehmensarchitektur betreffen. - Migration der bestehenden Daten, die die Abläufe, Risiken und Kontrolle betreffen. Optionen: - Begleitung und Dienstleistung durch die Lieferung eines Maximums von 600 Arbeitsstunden über 5 Jahre. - Erwerb zusätzlicher Lizenzen für Abläufe, Risiken und Kontrolle. - Erwerb zusätzlicher Unternehmensarchitekturlizenzen. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 24.6.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 19.7.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16083) 602 Beschaffung einer Software zur Unternehmensmodellierung, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Das Projektteam, das im Antwortdokument zur vorliegenden Konsultation vorgestellt wird, soll auch dasjenige sein, welches das Projekt tatsächlich realisiert. Jede Änderung in der Zusammenstellung des Projektteams muss vorher von der ZAS genehmigt werden. Die Missachtung dieser Vorschrift kann die Aufhebung der Beschaffung oder des unterzeichneten Vertrages verursachen. Die Leistungen können vollständig gewährleistet werden vom Inhaber oder teilweise von einer dritten Partei, welche vertraglich mit dem Inhaber gebunden ist. Im Fall der gesamten oder teilweisen Übernahme der Leistung durch einen Drittanbieter muss der Inhaber folgendes erklären: - Die klare Leistungsorganisation; - Die Verantwortlichkeiten eines jeden, Inhaber und Dritten; - Die gemeinsamen Referenzen betreffend dieser Leistungsart. In jedem Fall muss eine Subunternehmersdeklaration hergestellt werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK2 Erfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Auskünfte hinsichtlich realisierter Projekte der Anbieter für den Bund sind nur zugelassen, wenn die Referenzpersonen ihre schriftliche Zustimmung gegeben haben für die Bekanntgabe dieser Informationen. EK3 Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen und fachkundigem personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK4 Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in französischer Sprache (mind. Niveau C1 gem. Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in französischer Sprache erstellen und abliefern können. EK6 Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK7 Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK8. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 5). b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK9 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für. - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK11 Qualitätsmanagementsystem. Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig. |
Storageserver-Systeme für Kanton Thurgau
Ausschreibung 917837: | Storageserver-Systeme. Publiziert am 10.6.2016. Departement für Inneres und Volkswirtschaft Amt für Informatik des Kantons Thurgau. Ersatz Storageserver-Systeme. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 8.7.2016. Abgabetermin: 22.7.2016 12:00 Vermerk auf Couvert: "Storageofferte - Bitte nicht öffnen". Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Departement für Inneres und Volkswirtschaft Amt für Informatik des Kantons Thurgau. Beschaffungsstelle/Organisator : Amt für Informatik des Kantons Thurgau, im Roos 6, 8570 Weinfelden, Schweiz. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Keine Nachverhandlungen. |
Turnkey für Spitalverband Limmattal
Ausschreibung 919481: | Vergabe Gesamtleistungsauftrag für Gesamtleitung, Migration, Medizintechnik, ICT und Ausstattung. Publiziert am 17.6.2016. Spitalverband Limmattal. Mit dem Bau des neuen Spitals ist der TU Bau (TU) beauftragt. In den Bereichen, Migration, Medizintechnik, ICT, Ausstattung und der Gesamtleitung dieser Bereiche sucht der Spitalverband für diejenigen Leistungen, welche nicht vom TU erbracht werden, einen Partner in Form eines Gesamtleistungserbringers ("Turnkey"). Der Spitalverband strebt damit in den genannten Bereichen eine schlüsselfertige Lösung bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Spitals an. Die Aufgaben des Turnkey sind in Pakete unterteilt und umfassen wie oben dargelegt die Pakete Gesamtleitung, Migration (Umzug und Betriebsbereitschaft), Medizintechnik, Information and Communication Technology ("ICT") und Ausstattung (je ein "Paket"). |
Kontakt: | Frist für Fragen: 11.7.2016 weitere Fragerunden siehe Ausschreibungsunterlagen. Abgabetermin: 29.8.2016 16:00 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). mit Vermerk "Submission Turnkey (nicht öffnen)". Einreichungsort: Spitalverband Limmattal, zu Hdn. von Neubau Spital Limmattal Gesamtprojektleitung Herr Nils Eichbaum, Urdorferstrasse 100, 8952 Schlieren, Schweiz, Telefon: 044 733 11 11, E-Mail: neubau@spital-limmattal.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften, Konsortien, Kooperationen und Subunternehmer werden zugelassen. Eine Firma hat die Gesamtverantwortung zu übernehmen. Die zu erbringenden Sicherheiten ergeben sich aus dem Gesamtleistungsvertrag. Details betreffend Konsortien sind im Gesamtleistungsvertrag geregelt. In dieser Submission bezeichnet der Begriff "Anbieter" auch Bietergemeinschafen, Konsortien und Kooperationen, falls diese an der Submission teilnehmen. Subunternehmer: Subunternehmer werden zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: gemäss Ausschreibungsunterlagen. gemäss Ausschreibungsunterlagen. Zahlungsbedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
Weiterentwicklung zentraler Speicher für ETH Zürich
Ausschreibung 919083: | Weiterentwicklung zentraler Speicher. Publiziert am 10.6.2016. ETH Zürich. Die ETH Zürich wird mit diesem Projekt die bestehende Infrastruktur für die zentrale Datenhaltung erneuern und weiter entwickeln. Bestehende Filespeicher und das SAN Fabric müssen ersetzt, sowie zusätzliche Kapazität bereitgestellt werden. Weiter sollen sich mittels Software moderne Speicherlösungen möglichst vollständig definieren lassen. Die Details sind im Pflichtenheft und in seinen Anhängen beschrieben. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 4.7.2016 Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Abgabetermin: 21.7.2016 12:00 1x als Original auf Papier mit den notwendigen Unterschriften und zusätzlich 1x elektronisch als Kopie als PDF-Datei und in Original Format (bearbeitbar) auf Standard Datenträger z.B. auf CD oder USB-Stick. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : ETH Zürich. Beschaffungsstelle/Organisator : Eidgenössische Technische Hochschule Zürich. Informatikdienste, zu Hdn. von Frau Katharina Leith, Stampfenbachstrasse 69, 8092 Zürich, Schweiz, E-Mail: gatt-wto@id.ethz.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Varianten sind zugelassen. Teilangebote sind zugelassen. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. 1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. (SR 0.822.719.7); - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). 2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten. Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten. Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen. gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
WSO2-Partner für Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
Ausschreibung 919475: | Wartung, Support und Weiterentwicklung WSO2-Produkte für die Jahre 2017 – 2022 *. Publiziert am 16.6.2016. * Originaltitel: (16093) 609 Wartung, Support und Weiterentwicklung WSO2-Produkte für die Jahre 2017 – 2022. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Da heute noch keine gesharte Plattform für den WSO2 besteht und der Aufbau einer generischen WSO2-Plattform vorerst zurückgestellt wurde beschlossen, zwei Umgebungen mit den jeweils notwendigen Komponenten von WSO2 aufzubauen. Aufgrund der noch geringen Erfahrung im Umgang mit den zahlreichen eingesetzten WSO2-Komponenten benötigen der Aufbau der Infrastruktur und die Schaffung der "operational Readiness" Support durch einen externen WSO2-Partner. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die jeweils abgeschlossenen Verträge und die entsprechende Haftung in allen Losen. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Leistungsspektrum: Produktiver Support. Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 – 4. Quartal 2022. Grundauftrag: 18 Instanzen für 1 Jahr. Option: 36 Instanzen für weitere 5 Jahre. Anzahl Zuschläge: 1. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag vereinbart (gemäss Anhang 05). Der Support der einzelnen Komponenten kann innerhalb des Kostendaches vom Auftraggeber frei nach dessen Bedarf gewählt werden. Die genannten Mengen sind dabei nicht verbindlich. Von Komponenten mit einem hohen Bedarf können so produktiver Support für mehr Instanzen zugunsten von anderen Komponenten, bei denen weniger oder kein Bedarf besteht, bezogen werden. Die optionalen Leistungen können nicht, teilweise oder ganz bezogen werden. Das maximale Kostendach wird dabei nie überschritten. Los 2: Leistungsspektrum: Beratung und Entwicklung. Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 – 4. Quartal 2022. Optionales Gesamtvolumen: 5’500 Stunden. Anzahl Zuschläge: 3. Mit allen Zuschlagsempfängern wird in einem Rahmenvertrag (gemäss Anhang 06) jeweils ein maximales Kostendach vereinbart (gem. dem jeweiligen Angebot (3 Zuschläge). Da im Zuschlagszeitpunkt nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, wird mit jedem der 3 Zuschlagsempfänger ein Rahmenvertrag mit einem Maximalvolumen von 5’500 Stunden vereinbart. Allerdings ist dieses Kostendach von rein optionaler Natur. Wie gross am Ende der Vertragsdauer die Summe des jeweiligen Rahmenvertragspartners an der effektiv abgerufenen Summe sein wird, hängt davon ab, wie oft jeder der Rahmenvertragspartner bei einer Angebotsanfrage berücksichtigt werden konnte. Los 3: Leistungsspektrum: Entwicklungssupport. Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 – 4. Quartal 2022. Grundauftrag: 200 Stunden. Option: 1’000 Stunden. Anzahl Zuschläge: 1. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag vereinbart (gemäss Anhang 07). Der Entwicklungssupport wird in Paketen von 200 Stunden vereinbart. Ein Paket von 200 Stunden ist jeweils mindestens 3 Jahre gültig. Der Grundauftrag von 200 Stunden wird nach dem Zuschlag bestellt. Die optionalen Leistungen können nicht, teilweise oder ganz bezogen werden. |
Kontakt: | Frist für Fragen: 4.7.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 4.8.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16093) 609 Wartung, Support und Weiterentwicklung WSO2-Produkte, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: | Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind aber nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). - für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: Los 1: Die Firma stellt pro Instanz nach einem halben Jahr ab Bestellung Rechnung. Los 2: Die Rechnungsstellung wird im Einzelvertrag definiert. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarung vorbehalten, gilt: a) Bei Leistungen nach Aufwand mit Kostendach: Die Firma stellt monatlich Rechnung. Sie legt der E-Rechnung die jeweiligen genehmigten Rapporte im PDF-Format bei. Die Bedarfsstelle leistet die Zahlung, sofern sie die Leistungsrapporte genehmigt hat. b) Bei Leistungen zu einem vereinbarten Festpreis: die Firma stellt nach Genehmigung sämtlicher Rapporte / des Schlussrapports / des Schlussberichts Rechnung. c) Bei Leistungen zu einem Festpreis mit Zahlungsplan: Die Firma stellt E-Rechnung für Teilzahlungen gemäss im Einzelvertrag definierten Zahlungsplan zu den vereinbarten Bedingungen. Zahlungen für Teilleistungen werden nur zur Zahlung fällig, sofern die dafür geltenden Voraussetzungen gemäss Einzelvertrag erfüllt sind. Los 3: Die Firma stellt bei der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung Rechnung (pro vereinbartem Paket à 200 Stunden). 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. Los 1: EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03: Weisen Sie 2 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 2 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach: - Wartung und Support von produktiven WSO2-Umgebungen, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind oder vergleichbar. EK04: Nachweis, dass Ihre Firma über eine zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültige Zertifizierung als WSO2-Preferred-Partner oder höher verfügt. EK05: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK06: Der Anbieter bestätigt, dass er die im Pflichtenheft, Kap. 3.3.1.2, definierten Reaktions- und Lösungszeiten einhält. EK07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). - für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (AGB-SW), Ausgabe Oktober 2010 und. - Informatik-Dienstleistungen (AGB-DL), Ausgabe Oktober 2010. EK08: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,. Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält (Anhang 09). b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK09: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 05 abzuschliessen. Los 2: EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03: Weisen Sie 3 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 2 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach: - Aufbau und Einführung einer WSO2-Plattform mit den dazugehörigen Entwicklungen, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind oder vergleichbar. EK04: Nachweis, dass Ihre Firma über eine zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültige Zertifizierung als WSO2-Preferred-Partner oder höher verfügt. EK05: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK06: Sind Sie bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Schlüsselpersonen Englisch (Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP, Muttersprache oder äquivalent) sprechen. EK07: Sind Sie bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern den Bund kein Verschulden an der Notwendigkeit des Wechsels trifft. EK08: Sind Sie bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss eines Abrufvertrags einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK09: Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren. EK10: Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen. EK11: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. EK12: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,. Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält (Anhang 09). b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK13: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 06 abzuschliessen. Los 3: EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03: Weisen Sie 2 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 2 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach: - Entwicklungssupport von WSO2-Produkten, wie sie im Pflichtenheft beschrieben sind oder vergleichbar. EK04: Nachweis, dass Ihre Firma über eine zum Zeitpunkt der Angebotseingabe gültige Zertifizierung als WSO2-Preferred-Partner oder höher verfügt. EK05: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK06: Der Anbieter bestätigt, dass er die im Pflichtenheft, Kap. 3.3.3.1, definierten Reaktions- und Lösungszeiten einhält. EK07: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). - für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (AGB-SW), Ausgabe Oktober 2010 und. - Informatik-Dienstleistungen (AGB-DL), Ausgabe Oktober 2010. EK08: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,. Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält (Anhang 09). b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK09: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 07 abzuschliessen. |

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