UPC Cablecom nimmt Stellung zu Mahnungsversand
Vorgestern berichtete die Netzwoche, dass UPC Cablecom Rechnungen an Personen versendet, die ihre Dienstleistungen weder nutzen, noch bestellt haben. Das Unternehmen nimmt hierzu Stellung und erklärt seine Sichtweise.
Unter Berufung auf einen Artikel des Newsportals Watson berichtete die Netzwoche vorgestern, dass bei UPC Cablecom Rechnungen an Personen versendet werden, die die Dienstleistungen der Firma nicht nutzen und sie auch nicht bestellt haben. Besonderer Kritikpunkt war, dass Personen sogar gemahnt werden, wenn sie die Rechnungen für die unangeforderten Dienstleistungen nicht bezahlen.
Nur Ausnahmefälle betroffen
Aufgrund der Berichterstattung entbrannte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter eine Diskussion. An dieser beteiligte sich auch Comparis-Mobilfunk-Experte Ralf Beyeler, der das Vorgehen des Telko als "nicht kundenfreundlich" bezeichnete. Umgekehrt verteidigte sich die Medienabteilung von UPC Cablecom. Sie gab an, dass es sich um einige wenige sehr spezielle Ausnahmefälle handle. Konkret sagte das Unternehmen (per E-Mail), dass solche Briefe nur versendet würden, wenn eine Person neu in eine Mietwohnung einziehe und folgende Punkte erfüllt seien:
- Es handelt sich um einen Miethaushalt mit bisher aktivem Kabelanschluss von UPC Cablecom.
- Der Haushalt erhält die Rechnung direkt von UPC Cablecom und nicht via Mietnebenkosten, was eigentlich Standard sei.
- Der Haushalt verfügt sonst über keine weiteren Abonnemente (Internet, etc.) bei UPC Cablecom und nutzt nur den Kabelanschluss.
- Der Vormieter, der den Anschluss bereits nutzte, informiert UPC Cablecom nicht über seinen Wegzug.
Insgesamt treffe diese Situation jährlich nur "auf einige Dutzend Personen" zu, bei einer Basis von insgesamt 1,4 Millionen Kunden. Diese Personen erhielten nebst der Rechnung ein Willkommenspaket mit Informationen zum Angebot von UPC Cablecom. In einem Brief, der der Rechnung jeweils beigelegt wird, erhält der Kunde eine Telefonnummer. Über diese könne er sich melden, falls er das Angebot nicht nutzen wolle. Dann sende das Unternehmen einen Techniker zur Plombierung des Anschlusses vorbei.
Vertragsabschluss erst bei Bezahlung der Rechnung
Wie Roland Bischofberger, Leiter Unternehmenskommunikation von UPC Cablecom, der Netzwoche telefonisch erklärte, würde die grosse Mehrheit der angeschriebenen Personen auf den Brief reagieren. Etwa die Hälfte bezahle die beigelegte Rechnung und werde somit Kunde für mindestens ein Jahr. Andere teilen mit, dass sie den Kabelanschluss nicht benötigten, womit die Dose plombiert werde und das Thema erledigt sei. Nur ganz wenige Personen verzichteten ganz auf eine Rückmeldung. Diese würden anschliessend von UPC Cablecom gemahnt und würden spätestens dann reagieren. Das Problem für das Unternehmen sei, dass man technisch nicht feststellen könne, ob ein nicht plombierter Anschluss genutzt werde oder nicht. Schriftlich betonte er ausserdem nochmals, dass ein Vertrag erst bei Bezahlung der Rechnung zustande komme.
Briefe nur bei Neumietern?
Vergleicht man die Ausführungen von UPC Cablecom mit denen von Watson, so bleibt ein Widerspruch bestehen: Laut dem Newsportal werden nicht nur neuzugezogene Personen angeschrieben. Konkret berichtete die Website von einer Mieterin, die bereits seit drei Jahren in ihrer Wohnung lebte, als sie den entsprechenden Brief von UPC Cablecom erhielt. Auch der Netzwoche ist in diesem Zusammenhang der Fall einer älteren Dame bekannt, die nicht Neumieterin war. D. H.*, eine 88-jährige Rentnerin aus Zürich-Schwammendingen, lebte bereits seit 20 Jahren in ihrer Mietwohnung, als sie vor kurzem den Brief der Cablecom erhielt. Die Rechnung hätte sie fast bezahlt, weil sie nicht verstand, worum es dabei ging und sie sich keinen Ärger einhandeln wollte.
Schliesslich bleibt die Frage, wie das Vorgehen des Telko bewertet werden soll. Ist es richtig, bei der ersten Kontaktaufnahme bereits eine Rechnung mitzusenden, die angeschriebenen Personen als Kunden zu bezeichnen und bei Nichtbezahlung zu mahnen? Das Unternehmen findet sein Vorgehen offensichtlich legitim. Konsumentenschützer wie Ralf Beyeler würden ein eher defensiveres, "kundenfreundlicheres" Vorgehen begrüssen.
*Name der Redaktion bekannt.

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