Unternehmen müssen bis Mitte 2018 umstellen

Technische Merkmale für QR-Rechnung stehen fest

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Ab Januar 2019 können Unternehmen QR-Rechnungen verschicken. Der QR-Code ersetzt den orangenen und roten Einzahlungsschein. Jetzt ist bekannt, wie die QR-Rechnungen genau aussehen werden und was auf Rechnungssteller zukommt.

(Quelle: Fotolia)
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Die Schweizer Finanzinstitute stellen Ende 2017 ihre Zahlungsprozesse auf den neuen Standard ISO 20022 um. Wenn diese Umstellung abgeschlossen ist, können Rechnungssteller etwa ein Jahr später, ab Januar 2019, erste QR-Rechnungen verschicken. Vorausgesetzt alle Firmenkunden stellen ihre Systeme auf den neuen Standard um, wie Six mitteilt.

Die QR-Rechnung enthält gemäss Mitteilung einen QR-Code mit einem Schweizer Kreuz als Erkennungsmerkmal. Im Code sind ausserdem alle für die Zahlung notwendigen Informationen hinterlegt.

Der Code ist auf einem sogenannten Zahlteil aufgedruckt. Dieser ersetzt die orangenen und roten Einzahlungsscheine.

So sieht er aus, der Zahlteil der neuen QR-Rechnung (Quelle: paymentstandards.ch)

Für Rechnungssteller ändert sich Folgendes:

  • Die QR-Rechnung können sie mit handelsüblichen Druckern selbst erstellen, da der Zahlteil nur noch schwarz-weiss ist.

  • Die QR-Rechnung kann zusätzliche Informationen wie etwa die Unternehmens-Identifikation oder eine Rechnungsnummer an den Rechnungsempfänger enthalten, die eine automatische Abstimmung mit der Buchhaltung ermöglichen.

  • Sie können den QR-Code etwa auf Plakaten oder Flyern anbringen und für heute schon bestehende oder zukünftige alternative Verfahren nutzen; im Gespräch sind beispielsweise die E-Rechnung und Twint.

Für Rechnungsempfänger ändert sich Folgendes:

  • Der Zahlteil der QR-Rechnung ist schwarz-weiss statt farbig, was für einen besseren Kontrast sorgen und dadurch die Lesbarkeit auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen verbessern soll.

  • Mit nur einem Klick können sie sämtliche Zahlungsinformationen beispielsweise per Smartphone (Mobile Banking) oder Lesegerät (E-Banking) erfassen und an die Bank senden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten entfällt.

  • Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im QR-Code enthalten als auch auf dem Zahlteil aufgedruckt und damit ohne technische Hilfsmittel lesbar.

  • Die QR-Rechnung steht auch für alternative Verfahren wie etwa Twint oder die E- Rechnung zur Verfügung, falls der Rechnungssteller dies anbietet.

Die QR-Rechnung kann man wie heute schon die Einzahlungsscheine mit oder ohne Betrag ausstellen. Ausserdem kann jeder Empfänger die auf dem Zahlteil aufgedruckten Informationen von Hand im E-Banking eingeben, per Papier an das Finanzinstitut senden oder am Postschalter für die Einzahlung verwenden.

Die vollständigen Spezifikationen der QR-Rechnung umfassen 40 Seiten und können auf paymentstandards.ch öffentlich eingesehen werden.

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