An EU-Gesetzen orientieren

swissICT kritisiert Entwurf des Datenschutzgesetzes

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Das Schweizer Datenschutzgesetz ist in der Totalrevision. Der Vorentwurf stösst in der IT-Branche vielerorts auf Ablehnung. Der Verband swissICT ist unter den Gegnern des Entwurfs.

(Quelle: miflippo / iStock.com)
(Quelle: miflippo / iStock.com)

Der Verband swissICT hat seine Stellungnahme zur Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes eingereicht. Der Verband ist der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf in wesentlichen Punkten über das Ziel hinausschiesst, wie es in einer Mitteilung heisst.

Das Ziel ist nach Vorstellung des Verbands eine Brücke zwischen Persönlichkeitsschutz und modernen Rahmenbedingungen für einen innovativen Wirtschaftsstandort im Zeitalter der Digitalisierung zu schlagen.

Das neue Datenschutzgesetz würde wirtschaftliche Entwicklung hindern

Der Entwurf sei eine unnötige Verschärfung gegenüber den Vorgaben des Europarates und der EU. Der Verband bezeichnet diese Verschärfung als "Swiss Finish" ohne effektiven Nutzen oder Schutz für die betroffenen Personen. Sie hindere die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

Der Verband fordert, dass sich das neue Gesetz an den europäischen Vorgaben orientieren, aber nicht über diese hinaus gehen soll. Das Datenschutzgesetz soll bilaterale Beziehungen fördern.

Datenschutzverstösse sind keine organisierte Schwerkriminalität

Ausserdem lehnt swissICT die persönliche Strafbarkeit von Mitarbeitern ab. Gleiches gilt für ein Unternehmensstrafrecht. Datenschutzverstösse könne man nicht mit organisierter Schwerkriminalität gleichsetzen, begründet der Verband die Ablehnung.

Sanktionen auf Verwaltungsebene könnten aber sinnvoll sein, heisst es in der Stellungnahme. Das entspräche auch den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die vollständige Stellungnahme ist über die Website des Verbands abrufbar. Ausser swissICT kritisierten auch schon Swico und ICTswitzerland den Entwurf.

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