Gigabitstrategie

Update: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Breitbandausbau

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von Coen Kaat und René Jaun und Filip Sinjakovic und rja, yzu, jor

Der Bundesrat will den Breitbandausbau auch in Randregionen ankurbeln. Das Ziel ist 1 Gigabit pro Sekunde für alle. Der Bund will dies mit einem Förderprogramm und bis zu 750 Millionen Franken unterstützen.

(Source: freepik/freepik.com)
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Update vom 14.3.2025: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) eröffnet. Dieses fungiert als rechtliche Grundlage für die Gigabitstrategie, die den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen und Funkinfrastruktur für schnelles Internet regeln soll. Finanzielle Hilfe vom Bund soll dabei vor allem bei sehr hohen Ausbaukosten beigesteuert werden.

Trotzdem solle der Ausbau weiterhin in erster Linie durch Marktteilnehmer und ohne direkte staatliche Unterstützung erfolgen, teilt der Bundesrat mit. Das Förderprogramm beschränke sich deshalb auf den erwartbaren Verlust eines Ausbauprojekts. Des Weiteren können nur die Gemeinden Finanzhilfe beantragen und empfangen. Um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten, müssen die Betreiber der jeweiligen Infrastrukturen ausserdem anderen Anbietern den Zugang gewähren und so mehrere Angebote zulassen.

Der Bundesrat schätzt die Gesamtsumme der Fördermittel für das Projekt auf insgesamt 730 Millionen Franken. Laut Vernehmlassungsvorlage soll der Bund 50 Prozent davon übernehmen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Kanton die restlichen 50 Prozent beisteuert. Die Ausgaben des Bundes sind dabei auf 375 Millionen Franken beschränkt, einschliesslich 10 Millionen Franken für die Programmadministration. Die Vernehmlassung dauert bis 23. Juni 2025.

Update vom 8.12.2023:

Bundesrat will bis zu 750 Millionen Franken in schnelles Internet stecken

Der Bundesrat hat seine Pläne zum Breitbandausbau in der Schweiz konkretisiert. Im Rahmen seiner Gigabitstrategie (ehemals Hochbreitbandstrategie) will er ein auf sieben Jahre befristetes Förderprogramm lancieren. Damit stosse man "private Unternehmen an, auch in jene Gebiete zu investieren, in denen sich der Ausbau moderner Telekomnetze zu wenig lohnen würde", wie es in der Mitteilung heisst.

Dabei will er insbesondere den Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Haushalte fördern. In sehr dünn besiedelten Gebieten sollen die Gelder auch in den Ausbau von Funktechnologien fliessen. Letzteres soll sich rechnen, wie aus der Mitteilung hervorgeht: Eine flächendeckende Versorgung mit Leitungen würde nämlich Mittel von 1,4 Milliarden Franken erfordern, schreibt der Bundesrat. Fördere man dagegen in sehr dünn besiedelten Gebieten moderne Funktechnologien anstelle von Glasfasern, betrage der Mittelbedarf noch maximal 750 Millionen Franken. "Dabei handelt es sich um einen Maximalbetrag, denn das Programm ist nachfrageorientiert ausgestaltet", hält die Landesregierung fest.

Das Geld für den Fördertopf soll primär aus den Einnahmen aus den nächsten beiden Mobilfunkfrequenzvergaben kommen. Zusätzlich sei eine Beteiligung der Branche und der Kantone vorgesehen.

Als Nächstes ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Zug. Es soll bis Mitte 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Originalmeldung vom 29.6.2023:

Bundesrat will Breitbandausbau in Randregionen fördern

Der Bundesrat strebt eine möglichst flächendeckende Versorgung des Hochbreitband-Netzes in der ganzen Schweiz an. Das Ziel ist eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s). 

Nicht in allen Regionen lohnt sich jedoch der Ausbau für die Branche. Deshalb zeigt der Bundesrat nun im Bericht "Hochbreitbandstrategie des Bundes" auf, wie sich ein schnelles Internet auch in diesen Regionen realisieren lässt. 

Teil der Strategie ist auch ein zeitlich befristetes staatliches Förderprogramm, das mit öffentlichen Mitteln ausgestattet ist. Dieses könne dazu  beitragen, Randregionen und strukturschwache Gebiete zu stärken und eine digitale Stadt-Land-Kluft zu vermeiden. 

Der Fokus des subsidiären Förderprogramms soll auf dem Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Wohnungen liegen. Der Bundesrat räumt aber auch ein, dass es - unter bestimmten Bedingungen - auch die Erschliessung mittels weiterer Technologien wie etwa Mobilfunk fördern kann.

Förderprogramm soll private Investitionen nicht hemmen

Das Förderprogramm soll nur da greifen, wo der Markt nicht bereits selbst ein Angebot bereitstellt, betont die Mitteilung. So soll verhindert werden, dass die Förderung private Investitionen hemmt oder verdrängt. Denn - so steht es in der Mitteilung - der Grossteil der notwendigen Investitionen für den Ausbau der Hochbreitbandinfrastruktur soll von privater Seite kommen.

Die Fördermittel sollen sparsam eingesetzt werden. Diesen möglichst geringen Mitteleinsatz will der Bundesrat mittels wettbewerblicher Ausschreibungen erreichen. Der Anbieter, der am wenigsten Fördergelder beansprucht, erhält den Zuschlag.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll nun bis Ende des Jahres Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeiten. Der Bundesrat erfüllt mit dem Bericht ein gleichnamiges Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates. 

Die Schweiz folgt damit der EU. Die Europäische Kommission verfolgt ebenfalls das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit 1 Gbit/s. Diese soll bis 2023 realisiert sein, wie Sie hier nachlesen können.

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