Zurückhaltung zugunsten der Meinungsfreiheit

Bundesrat sagt, wann Behörden Social-Media-Kommentare löschen dürfen

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von Gayathri Albert und cka

Der Bundesrat ergänzt die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung um neue Artikel. Diese geben den Behörden vor, welche Social-Media-Kommentare sie löschen und welche User sie blockieren dürfen. Die Änderung soll am 1. August 2024 in Kraft treten.

(Source: dole777/Unsplash.com)
(Source: dole777/Unsplash.com)

Der Bundesrat hat darüber entschieden, welche Kommentare auf sozialen Medien gelöscht werden dürfen. Er ergänzt die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) entsprechend um neue Artikel, wie der Bundesrat mitteilt.

Die neuen Artikel geben vor, welche Kommentare die Behörden löschen und welche Profile von Nutzerinnen und Nutzern sie blockieren dürfen. Gemäss Mitteilung darf ein Kommentar gelöscht werden, wenn er ...

  • zu Vergehen, Verbrechen, Hass oder Gewalt aufruft.
  • persönlichkeitsverletzende, ehrverletzende, drohende, diskriminierende oder pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen enthält.
  • die Gesundheit oder persönliche Sicherheit von Personen gefährdet.
  • kommerzielle Werbung enthält.
  • offensichtlich maschinell erzeugt wurde (Spam).
  • keinen Bezug zum Thema des Beitrags hat und mehrfach angebracht wurde.
  • offensichtlich falsch ist, mehrfach angebracht wurde und der Desinformation dient.

Diese Liste ist abschliessend. Kommentare, die unter keinen dieser Punkte fallen, dürfen nicht gelöscht werden, heisst es in der Mitteilung. Behörden dürfen von diesen Möglichkeiten mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nur zurückhaltend Gebrauch machen. Grundsätzlich gelte, dass Kommentare nur gelöscht werden dürfen, wenn dies verhältnismässig sei und wenn es der Ermöglichung einer sachlichen Diskussion, der Abwehr einer Gefahr oder einem anderen öffentlichen Interesse diene.

Zudem regelt die Ergänzung zum RVOV auch, welche User die Behörden blockieren dürfen. Dies ist bei Nutzerinnen und Nutzern erlaubt, die vermehrt oder in gravierender Weise gegen diese Punkte verstossen. Die neuen Artikel in der RVOV sollen am 1. August 2024 in Kraft treten, teilt der Bund mit.

 

Übrigens: Der Bundesrat hat die SRG-Initiative "200 Franken sind genug!" abgelehnt. Ab 2027 will der Bundesrat die Haushaltsabgabe schrittweise auf 300 Franken senken. Mehr zum Entscheid lesen Sie hier.

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