Nach Bundesgerichtsurteil

Aargau verlangt für 5G-Antennen nachträgliche Baugesuche

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von Alexandra Hüsler und jor

Der Kanton Aargau verlangt von Mobilfunkanbietern nachträgliche Baugesuche für über 200 5G-Antennen. Nach einem Bundesgerichtsurteil ist die bis anhin gängige Praxis zur Umrüstung bestehender Anlagen mit Änderungsgesuchen in einem vereinfachten Bagatellverfahren nicht mehr rechtens.

(Source: Manuel Schönfeld / Fotolia.com)
(Source: Manuel Schönfeld / Fotolia.com)

Der Kanton Aargau hat bei der Umrüstung bestehender Antennenanlagen auf die 5G-Technologie Änderungsgesuche bis anhin zwar ein ordentliches Baubewilligungsverfahren empfohlen, jedoch auch Gesuche in einem vereinfachten Bagatellverfahren akzeptiert. Wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons nun mitteilt, ist durch ein Bundesgerichtsurteil vom 23.04.2024 die bis anhin gängige Praxis allerdings nicht mehr rechtens. 

Im Gegensatz zu herkömmlichen Funk-Antennen, die ihre Leistung gleichförmig abgeben, richten die adaptiven 5G-Antennen ihre Leistung auf die Nutzer aus. Aufgrund der Bundesgesetzgebung (NIVS) dürfen Mobilfunkanbieter bei diesen adaptiven Antennen einen sogenannten Korrekturfaktor auf die bewilligte Sendeleistung anwenden, um die Leistung der Antenne kurzfristig zu erhöhen.

Nach dem Bundesgerichtsurteil habe das BVU die Mobilfunkanbieter angeschrieben und Forderungen formuliert, heisst es weiter. Für bestehende Antennen mit aktiven Korrekturfaktoren, die im vereinfachten Bagatellverfahren ohne Baubewilligungsverfahren bewilligt wurden, müssen die Anbieter nun nachträglich innerhalb von sechs Monaten ein Baugesuch einreichen oder den Korrekturfaktor abschalten. Das betrifft laut Mitteilung mehr als 200 Antennen im ganzen Kanton Aargau.

 

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