Kanton Luzern beginnt Testphase für E-ID und Service-Portal
Der Luzerner Regierungsrat hat grünes Licht für den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals gegeben. Der Kanton kann somit seine Lösung für die elektronische Identität drei Jahre lang anbieten.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Verordnung über den Testbetrieb eines digitalen Service-Portals sowie eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems gutgeheissen. Somit könne das Service-Portal des Kantons für bis zu drei Jahre mit der elektronischen Identität (E-ID) betrieben werden, bis ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Der Kanton Luzern sowie der Verband Luzerner Gemeinden hatten im Jahr 2020 beschlossen, ein gemeinsames Internetportal anzubieten, auf dem das elektronische Angebot von Kanton und Gemeinden gebündelt zur Verfügung stehen soll, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Auf diesem Service-Portal sollen gewisse Dienstleistungen erst nach einer Registrierung mittels E-ID verfügbar sein. Bis die staatliche E-ID des Bundes verfügbar ist, setzt der Kanton Luzern als Übergangslösung auf E-IDs von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Auch das Behörden-Login AGOV wird laut Mitteilung zugelassen. Es werde ab Anfang 2024 vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ausgestellt und betrieben.
Schranke zwischen Service-Portal und Anbietern
Als Schranke zwischen dem Service-Portal und den E-ID-Anbietern soll ein eigens programmiertes Identitätsverwaltungssystem fungieren. Es gewährleiste den Datenschutz, indem es den Anbieterinnen der E-IDs die Möglichkeit nehme, Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer auf dem Service-Portal zu tracken und Profile über sie zu erstellen, schreibt der Kanton Luzern.
Da das Service-Portal sowie das Identitätsverwaltungssystem den automatisierten Abruf von Personendaten aus der kantonalen Einwohnerplattform benötigen, erfordern sie eine Grundlage in einem formellen Gesetz. Im Rahmen einer Testphase, gestützt auf das Informatikgesetz, könne der Regierungsrat den Betrieb aber bereits vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Grundlage bewilligen. Während der Testphase soll die beschlossene E-ID-Verordnung das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal in der kantonalen Rechtssammlung abbilden.
Das Service-Portal mit E-IDs und dem zugehörigen Identitätsverwaltungssystem soll im Frühjahr 2024 mit ersten Dienstleistungen und Angeboten online gehen. Anschliessend werde das Portal kontinuierlich ausgebaut.
Übrigens: Im Frühling 2024 kommt das E-ID-Gesetz vor den Nationalrat. Dessen vorberatende Rechtskommission stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu. Sie plädiert jedoch für punktuelle Änderungen, die den Schutz von Personendaten erhöhen sollen - mehr dazu lesen Sie hier.