Generator für Auskunftsbegehren

Digitale Gesellschaft legt Datenschutz-Tool neu auf

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von Joël Orizet und msc

Die Digitale Gesellschaft hat ihren Online-Generator für Auskunftsbegehren an das neue Datenschutzgesetz angepasst und um neue Funktionen ergänzt. Das Tool soll nun auch dabei helfen, Daten berichtigen oder löschen zu lassen.

(Source: datenauskunftsbegehren.ch / Digitale Gesellschaft)
(Source: datenauskunftsbegehren.ch / Digitale Gesellschaft)

Der "Online-Generator für Auskunftsbegehren" ist ein kostenloses Tool, das Nutzerinnen und Nutzern dazu dienen soll, von Unternehmen und Behörden Auskunft über ihre eigenen Daten zu verlangen. Das Tool bekommt nun eine Neuauflage. Der Verein Digitale Gesellschaft, der den Online-Generator erstmals 2021 lancierte, reagiert mit der aktualisierten Version auf das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt. 

Die Digitale Gesellschaft passte das Tool an das neue Gesetz an und ergänzte es um neue Funktionen, wie der Verein mitteilt. So hilft der Generator beim Nachfassen, falls die Auskunft nur unvollständig oder gar nicht erteilt wird. Wenn Auskunft erteilt wird, soll der Generator helfen, Daten berichtigen oder löschen zu lassen.

Das neue Datenschutzgesetz ist ein Kompromiss, der nach langem Hin und Her im Parlament zustande kam, wie die Digitale Gesellschaft anmerkt. Mit dem neuen Gesetz nähere sich die Schweiz dem Standard für Datenschutz im übrigen Europa.

Verbesserungen beim Datenschutz gefordert

Der Verein begrüsst zwar unter anderem, dass die möglichen Bussen für Datenschutzverletzungen von 10'000 auf 250'000 Franken steigen. Ebenfalls erfreulich sei, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) neue Kompetenzen erhalte, der Rechtsweg für betroffene Personen etwas erleichtert werde und es ein neues Recht auf Datenportabilität gebe. 

Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft notwendige Verbesserungen seien jedoch auf der Strecke geblieben, schreibt der Verein. Demnach kennt das neue Datenschutzgesetz viele Ausnahmen, und Sanktionen gegen Unternehmen sind nur ausnahmsweise möglich. Mitglieder und Mitarbeitende von Behörden könnten gar nicht bestraft werden. Und: Betroffene Personen blieben weitgehend auf sich allein gestellt, zumal Sammel- oder Verbandsklagen nicht möglich sind. Einfache Widerspruchsmöglichkeiten oder notwendige Einwilligungen seien selbst bei riskanten Bearbeitungsvorgängen wie Profiling nicht vorgesehen.

Gemeinsam mit interessierten Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik erarbeite die Digitale Gesellschaft zurzeit ein Konzept für einen zeitgemässen Datenschutz, teilt der Verein mit. Das Konzept solle am nächsten Datenschutz-Festival im November 2023 diskutiert, geschärft und verabschiedet werden. Das erklärte Ziel lautet: die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft als Ganzes zu wahren sowie Datenbearbeiter und Datenbearbeiterinnen verstärkt in die Pflicht zu nehmen.

Übrigens: Auch Datenschützer Adrian Lobsiger sieht im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz noch Nachholbedarf. Im Interview ordnet er die wichtigsten Neuerungen ein und spricht darüber, welche Veränderungen wohl noch am meisten zu reden geben.

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