Massnahmen gegen Fachkräftemangel

Bund vereinfacht Einstellung von Informatikern aus Drittstaaten

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von Yannick Chavanne und msc

Der Bund will es Firmen erleichtern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten einzustellen. Die Massnahmen richten sich speziell an Sektoren, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, also auch die IT-Branche.

(Source: gilaxia / iStock.com)
(Source: gilaxia / iStock.com)

Dass in der Schweiz seit mehreren Jahren ein Mangel an Informatikerinnen und Informatikern herrscht, ist bekannt. Einige Unternehmen rekrutieren daher Fachkräfte aus dem Ausland. Dies war bisher allerdings nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Zudem beschränkt das Kontingentierungsmodell bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen die Anzahl der Spezialisten aus Drittstaaten, die eingestellt werden können. 

Der Bund hat nun Massnahmen ergriffen, um das Bewilligungsverfahren für Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu vereinfachen. In einer Mitteilung erklären die Behörden, dass seit dem 1. Februar 2023 die kantonalen Arbeitsmarkt- und Einwanderungsbehörden die Umstände von Unternehmen berücksichtigen dürfen, die in besonders vom Mangel betroffenen Berufen nach Fachkräften suchen.

"Konkret können sie in solchen Berufen die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen und an den Nachweis des Vorrangs von inländischen Arbeitnehmenden grosszügiger auslegen", heisst es in der Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). 

Diese Entscheidung stützt sich auf einen Bericht, der im März 2022 vom Bundesrat angenommen wurde. Darin hiess es, dass nicht im Einzelfall geprüft werden müsse, ob das Potenzial der in der Schweiz anwesenden Arbeitskräfte voll ausgeschöpft wurde. Darüber hinaus könne die Aufenthaltsgenehmigung bei Bedarf auch Arbeitnehmern ohne akademische Ausbildung erteilt werden.

Kontingente bleiben in Kraft

Das Kontingentierungssystem wird nicht in Frage gestellt, wie die Behörden mitteilten. Dennoch sind punktuelle Verbesserungen vorgesehen. Die jährliche Kontingentfestlegung soll noch stärker evidenzbasiert erfolgen und die Zuteilung von Kontingenten aus der Bundesreserve an die Kantone werde vereinfacht, erklärt das EJPD.

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