Knatsch um Sportübertragungen

Update: Swisscom legt Beschwerde gegen Millionenbusse ein

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von René Jaun und Leslie Haeny und jor

Im Juni hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass Swisscom eine Busse in der Höhe von gerundet 72 Millionen Franken zahlen muss. Nun legt der Telko Beschwerde gegen das Urteil ein.

Update vom 11.07.2022: Swisscom will die 2016 von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängte Busse von 71,8 Millionen Franken nicht bezahlen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Busse im Juni 2022 bestätigt hatte, legt der Telko Beschwerde gegen das Urteil ein. Swisscom prüfe zurzeit, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, teilt der Telko mit.

Die Weko hatte Swisscom vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung bei der Übertragung von Fussball- und Eishockeyspielen missbraucht zu haben. "Swisscom und Blue Entertainment (früher Cinetrade) sind nach wie vor überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben", heisst es dazu seitens Swisscom.

Originalmeldung vom 08.06.2022: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Busse gegen Swisscom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Swisscom und ihre Tochterfirma Blue Entertainment zu Recht gebüsst. Dies bestätigt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer), wie aus einer Mitteilung der Swisscom hervorgeht.

Untersuchung startete vor neun Jahren

Der Telko hatte sich gegen eine 2016 verhängte Sanktion in Höhe von 71,8 Millionen Franken gewehrt. Die Behörde hatte Swisscom und Blue Entertainment (damals noch Cinetrade) vorgeworfen, im Bereich der Sport-TV-Übertragungen eine marktbeherrschende Stellung missbraucht und Konkurrenten behindert zu haben. Bevor sie die Sanktionen verhängte, hatte die Weko den Fall während drei Jahren untersucht. In der Mitteilung stellt Swisscom klar, die Vorwürfe der Weko beziehen sich auf die Zeit zwischen 2002 und 2012.

Man sei nach wie vor überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben, kommentiert der Telko den Entscheid und schreibt: "Die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2002 bis 2012 getätigt haben, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigten ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform. Nur dadurch konnten die Investitionen damals genügend geschützt werden."

Swisscom kann den Entscheid noch an das Bundesgericht weiterziehen. Der Telko schreibt, er werde die Auswirkungen des BVGer-Entscheides analysieren und einen allfälligen Weiterzug prüfen.

Auch wegen ihres Glasfasernetz-Ausbaus wurde Swisscom von der Weko gebüsst. Auch diesen Entscheid hatte das Unternehmen vor Gericht angefochten. Ende 2021 unterlag es vor Bundesgericht, wie Sie hier nachlesen können.

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