Schweizweites 5G-Moratorium ist vom Tisch
Das Parlament stellt sich gegen ein landesweites 5G-Moratorium. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat drei entsprechende Standesinitiativen der Kantone Genf, Neuenburg und Jura abgelehnt.
Das Bundesparlament hat sich gegen ein schweizweites Moratorium für den 5G-Ausbau entschieden. Der Nationalrat folgte dem Antrag ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ohne Opposition, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Der Ständerat hatte bereits in der Wintersession drei Standesinitiativen verworfen.
Die Kantone Genf, Neuenburg und Jura forderten auf Bundesebene ein Moratorium für den Einsatz von 5G-Millimeterwellen, bis eine landesweite Übersicht über die Belastung der Bevölkerung vorliege. Dabei geht es um einen möglichen weiteren Ausbauschritt, der über die reine Errichtung von 5G-Antennen hinausgeht. Zudem verlangten die drei Standesinitiativen die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung.
Die vorberatende Kommission war laut Mitteilung der Ansicht, dass die vom Bundesrat getroffenen Begleitmassnahmen in Bezug auf den weiteren Ausbau des Mobilfunks ausreichen. Zudem werde mit einem vom Ständerat angenommenen Postulat auch den Bedenken bezüglich Millimeterwellen genügend Rechnung getragen.
Die kleine Kammer hatte den Bundesrat in der Wintersession beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie dieser eine breite Abstützung von Entscheiden zum Thema 5G sicherstellen will. In seinem Postulatsbericht muss der Bundesrat auch erklären, wie er Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung im Millimeterwellenbereich auf Mensch und Natur berücksichtigen will. Und er soll klarmachen, wie die Bevölkerung in Zukunft über die 5G-Technologie informiert wird.
Anlass zur Diskussion gab der Umgang mit adaptiven Antennen. Diese senden Signale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer respektive derer Mobilfunkgeräte. Gegen die Neuregelung der Strahlungsberechnung regte sich Widerstand. Kritiker monieren, die Grenzwerte würden de facto gelockert und die tatsächliche Strahlenbelastung lasse sich mit den heutigen Methoden nicht messen.