Bundesrat zieht beim E-Voting die Notbremse
Der Bundesrat verordnet beim E-Voting einen Marschhalt. Er verzichtet darauf, die elektronische Stimmabgabe als ordentlichen Stimmkanal zu etablieren. Die Regierung reagiert damit auf die Fehlschläge der vergangenen Monate.

Der Bundesrat hat entschieden, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. Dies geht aus einer Mitteilung hervor. Eigentlich war vorgesehen, das Bundesgesetz über die politischen Rechte so abzuändern, dass E-Voting zum dritten ordentlichen Stimmkanal werden kann.
In der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte habe sich zwar die Mehrheit der Teilnehmer grundsätzlich für E-Voting ausgesprochen. Den Übergang in den ordentlichen Betrieb erachteten aber die meisten Parteien als verfrüht.
Der Bundesrat trage mit seinem Entscheid den Entwicklungen der vergangenen Monate Rechnung. Einerseits kündigte der Kanton Genf im November 2018 an, sein E-Voting-System nicht mehr weiter zu entwickeln, wie Sie hier lesen können. Andererseits kündigte die Bundeskanzlei nach einem Sicherheitstest der Post Ende März eine Standortbestimmung an. Der Test des E-Voting-Systems der Post hatte schwerwiegende Mängel im Quellcode aufgedeckt.
Der Bundesrat habe zudem die Bundeskanzlei beauftragt, die Rahmenbedingungen für den Versuchsbetrieb anzupassen. Bis Ende 2020 soll sie mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs konzipieren. Ziel sei der Aufbau eines stabilen Versuchsbetriebs mit Systemen der neuesten Generation.

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