Die EU-DSGVO und der Channel

Haben Sie sich schon mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union befasst? Nein? Dann wird es wohl langsam Zeit. Denn am 25. Mai tritt das neue Regelwerk in der EU in Kraft und wird für den IT-Channel im europäischen Ausland vieles ändern. Aber auch Unternehmen in der Schweiz sind von der EU-DSGVO betroffen. Sie wird die Geschäfte von Cloud- und Managed-Services-Anbietern in der Schweiz beeinflussen, denn sie verpflichtet auch Unternehmen hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen zur Einhaltung der Verordnung. Etwa dann, wenn ein Schweizer Unternehmen in der EU eine Niederlassung unterhält und im Zusammenhang mit der Niederlassung Personendaten verarbeitet. Aber auch wenn keine Niederlassung in der EU besteht, muss die EU-DSGVO eingehalten werden, etwa wenn das Unternehmen Angebote auf natürliche Personen in der EU ausrichtet und zum Beispiel über eine Website Waren oder Dienstleistungen bewusst auch in die EU verkauft. Eine Pflicht zur Einhaltung der EU-DSGVO kann sich auch aus Verträgen mit Unternehmen in der EU ergeben. Das Interview mit Datenrechtler David Vasella (ab Seite 28) gibt Auskunft darüber, ob und wie genau die EU-DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist.
Die EU-DSGVO betrifft übrigens sehr viele Bereiche; so viele, dass es Experten zufolge schwierig werden dürfte, die Richtlinie in aller Konsequenz einzuhalten, wenn man bis jetzt noch nicht angefangen hat, sich mit den neuen Regulierungen zu befassen.
Im "IT-Markt" lesen Sie deshalb ab dieser Ausgabe und auch online bis Mai und darüber hinaus regelmässig Beiträge zur EU-DSGVO. In dieser Ausgabe finden Sie ausser einem Interview von Datenrechtler Vasella im mehrseitigen Podium (ab Seite 30) auch Antworten von elf Anbietern und einem Anwalt auf Fragen rund um die EU-DSGVO und deren Bedeutung für den Schweizer ICT-Channel.
Sind Sie bereit für die EU-DSGVO?
Ich wünsche viel Erfolg für 2018 und natürlich: Gute Geschäfte!

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