Veraltete Rechtsgrundlage

US-Gericht zwingt Google, Daten ans FBI zu liefern

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Ein US-Richter hat entschieden, dass Google einem Durchsuchungsbefehl des FBI Folge leisten muss. Das FBI will Einsicht in E-Mails, die auf Google-Servern ausserhalb der USA liegen. Hintergrund ist ein Betrugsfalls in den USA.

(Quelle: Fotolia)
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Die US-Bundespolizei, das FBI, ermittelt derzeit in einem Betrugsfall. Die verdächtigten Täter sind US-Bürger und tauschten im Zusammenhang mit dem Fall ausschliesslich Daten mit anderen US-Bürgern auf US-Boden aus, wie die Washington Post berichtet.

Das FBI will im Rahmen der Ermittlungen auf E-Mails der Verdächtigen zugreifen. E-Mails aus deren Google-Accounts. E-Mails die offenbar auf Google-Servern ausserhalb der USA lagern.

Google beruft sich auf Zusatzartikel der US-Verfassung

Die Washington Post bezieht sich auf den Richterspruch “In re Search Warrant No. 16-960-M-01 to Google”. Darin verlangt Richter Thomas J. Rueter von Google, die E-Mails an das FBI herauszugeben.

Einen Teil der E-Mails gab Google heraus. Diejenigen, die auf Servern ausserhalb der USA lagern, jedoch nicht.

Google wehrte sich mit der Begründung, die Herausgabe der E-Mails würde den 4. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung verletzen: den Schutz der Privatsspähre und des Privateigentums. Für Richter Thomas Rueter ist dieses Argument ungültig.

Er befand, dass beim Transfer der E-Mails von einem ausländischen Server in die USA die Privatsphäre unberührt bleibe. Google würde regelmässig Nutzerdaten zwischen seinen Rechenzentren rund um den Globus austauschen. Und zwar ohne Wissen der Nutzer. Die Transfers hätten keinerlei Einfluss auf die Interessen der Nutzer.

Richter Rueter lehnt Microsoft-Argument ab

Die Privatsphäre der Nutzer würde erst verletzt, wenn die Daten auf US-Boden seien und das FBI Zugang erhalte. Die Verletzung sei dann aber gerechtfertigt, da der Durchsuchungsbefehl in Kraft treten würde.

Google beruft sich derweil auf das New Yorker Microsoft-Urteil. Microsoft hatte sich erfolgreich gegen die Herausgabe der Daten gewehrt. Microsofts Verteidigung argumentierte ähnlich wie Google.

Richter Rueter nimmt in seinem Urteil Stellung zum Microsoft-Fall. Microsoft hätte die Daten im Auftrag der US-Regierung ausserhalb der USA in Dublin beschlagnahmen müssen, schreibt er. Das wäre eine unrechtmässige Beschlagnahmung gewesen, da der Durchsuchungsbefehl im entsprechenden Fall ebenfalls auf die USA beschränkt war.

Gesetzesgrundlage für Durchsuchungsbefehl von 1986

Das Problem bei dem Ganzen ist die gesetzliche Grundlage, auf der die Durchsuchungsbefehle fussen: der Stored Communications Act. Ein US-Bundesgesetz von 1986. Zu recht bezeichnete ihn etwa der US-Anwalt Maya Kushner von Emden Law schon 2015 als “woefully overdated”, hoffnungslos veraltet.

Selbst der zuständige Richter im Microsoft-Fall schrieb, dass der Stored Communications Act überfällig für eine Revision durch den US-Kongress ist, wie Techcrunch berichtet.

Google will das Urteil von Rueter nicht akzeptieren und Berufung einlegen.

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