Kanton Bern digitalisiert den Rechtsverkehr
Per Gesetz werden im Kanton Bern Verwaltungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahren auf dem Postweg abgewickelt. Das will der Berner Regierungsrat ändern. Er startet ein mehrjähriges Projekt zur Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege.
Wer im Kanton Bern mit Eingaben, Entscheiden und Einsprachen zu tun hat, kommt heute um Papierdokumente nicht herum. Das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) sieht nämlich vor, dass Verwaltungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahren auf dem Postweg abgewickelt werden müssen, wie der Berner Regierungsrat in einer Mitteilung erklärt.
Damit soll aber in ein paar Jahren Schluss sein. Der Regierungsrat führt die elektronischen Verwaltungsrechtspflege (EVRP) ein, damit Eingaben, Entscheide sowie Einsprachen und Beschwerden künftig medienbruchfrei digital übermittelt werden können.
Erste Durchführungsprojekte Ende 2025
In der Mitteilung hebt der Berner Regierungsrat den Umfang dieser Umstellung hervor. Sämtliche Behörden und Private, die das VRPG anwenden, seien gefordert, heisst es in der Mitteilung. Allein an der Ausarbeitung des Projektinitialisierungsauftrags seien Vertretungen sämtlicher Direktionen, der Staatskanzlei und die Justizverwaltungsleitung beteiligt gewesen. Für die Initialisierung des Projektes holt der Kanton zusätzlich den Verband Berner Gemeinden ins Boot. Zudem stimme man die Umsetzung eng mit dem Projekt Justitia 4.0 ab, das den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz schweizweit einführt.
Aktuell und bis Juli 2025 läuft die Initialisierungsphase des Gesamtprojekts. In dieser Zeit will der Kanton verschiedene Umsetzungsvarianten prüfen, sodass der Regierungsrat anschliessend über konkrete Durchführungsprojekte entscheiden kann. Voraussichtlich Ende 2025 sollen erste Projekte gestartet werden können.
Wie es dann weitergeht, hängt von den Ergebnissen der Abklärungen ab. "Bis der digitale Rechtsverkehr in allen Behörden eingeführt ist, dürften weitere drei bis vier Jahre nötig sein", schreibt der Regierungsrat.
Bern ist nicht der erste Kanton, der die Digitalisierung des Rechtsverkehrs anpackt. Im September schickte etwa der Kanton Nidwalden die gesetzliche Grundlage für digitalen Rechtsverkehr in die Vernehmlassung. In Zürich sollen ab 2026 Anwältinnen und Anwälte mit Zürcher Verwaltungsbehörden und Gerichten ausschliesslich auf elektronischem Weg kommunizieren. Das entsprechende Gesetz beschäftigte unlängst das Bundesgericht, wie Sie hier lesen können.