Parlament sagt Ja zur E-ID
Nach dem Scheitern des vorherigen Projekts, das 2021 von den Wählern abgelehnt wurde, hat der Ständerat das Bundesgesetz über die E-ID angenommen. Es ist vorgesehen, dass die neue Lösung, die für 2026 erwartet wird, vom Bund verwaltet wird.
Die Schweiz treibt die Einführung einer nationalen elektronischen Identität (E-ID) voran. Der Ständerat hat das Bundesgesetz zur E-ID verabschiedet und damit die technischen Vorschläge des Nationalrats angenommen, die den Schutz persönlicher Daten stärken sollen. Private Unternehmen spielen künftig keine Rolle mehr bei der Ausstellung oder der Verwaltung der E-ID-Infrastruktur. Dieses Konzept unterscheidet sich grundlegend vom 2021 abgelehnten Projekt.
Das neue System ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Behördengänge wie die Beantragung eines Strafregisterauszugs oder die Vorlage eines Ausweises online zu erledigen. Auch im Alltag können Nutzer die E-ID über eine Smartphone-App einsetzen.
Das Gesetz erlaubt ausserdem die Speicherung der E-ID in Drittanbieter-Apps. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement prüft und genehmigt diese elektronischen Wallets. Einige Ständeräte äusserten jedoch Sicherheitsbedenken gegenüber privaten Anbietern.
Alle Schweizer Behörden akzeptieren die E-ID nach ihrer Einführung als offizielles elektronisches Identitätsdokument. Gleichzeitig behalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Verfahren weiterhin auf traditionelle Weise abzuwickeln.
Der Bund plant, das System bis 2026 einzuführen. Bis 2028 soll die Umsetzung 182 Millionen Schweizer Franken kosten, während die jährlichen Betriebskosten ab 2029 bei etwa 25 Millionen Franken liegen.
Zusammen mit der E-ID kommt auch eine Bundes-E-Wallet, in welcher die ID gespeichert wird. Diese Wallet soll den Namen SWIYU tragen, wie Sie hier nachlesen.