Weniger Beschränkungen, neue Gebühren

Update: Apple überarbeitet Entwicklerregeln nach Kritik von EU-Kommission

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von Alexandra Hüsler und René Jaun und cka

Die Europäische Kommission führt eine Untersuchung wegen Nichteinhaltung des Digital Markets Act gegen Apple. Der Tech-Gigant reagiert auf die Vorwürfe, indem er die Regeln für App-Entwickler anpasst. Dazu gehören mehr Werbefreiheiten und eine neue Gebührenstruktur.

(Source: Sara Kurfeß / Unsplash.com)
(Source: Sara Kurfeß / Unsplash.com)

Update vom 9.8.2024: Apple reagiert auf die Vorwürfe der EU-Kommission, gegen den europäischen Digital Markets Act (DMA) zu verstossen. Der Tech-Gigant passt – übrigens nicht zum ersten Mal – seine Richtlinien an, die für App-Entwickler und die App-Stores in der EU gelten, wie "Tech Crunch" berichtet.

So erhalten App-Developer mehr Freiheiten zum Bewerben alternativer Bezahlmöglichkeiten – abseits Apples eigener Bezahlschnittstelle. Dazu gehören Angebote auf Websites, in anderen Apps oder anderen App-Stores. Auch die bislang von Apple vorgegebenen Formulierungsvorgaben entfallen weitgehend.

User, die auf solche Links zu alternativen Bezahlmöglichkeiten klicken, erhalten standardmässig eine Warnung angezeigt – von Kritikern auch als "Scare Screens" bezeichnet, wie Tech Crunch anmerkt. Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Hinweise aber auch abschalten können.

Schliesslich überarbeitet Apple auch die Gebührenstruktur für App-Entwickler und alternative App-Stores. Neu führt das Unternehmen eine "Initial Acquisition Fee und eine Store Services Fee" ein, die wiederum die im Frühling eingeführten reduzierten Entwicklergebühren ersetzen. Je nach Verkauf und Grösse müssen Entwickler jeweils zwischen 10 und 25 Prozent des erzielten Umsatzes an Apple abliefern, fasst "Heise" zusammen.

Zu den lautesten europäischen Kritikern der Apple-Entwicklergebühren gehört Spotify. Gegenüber "Reuters" teilt das Unternehmen mit, die neuen Änderungen genauer zu analysieren, fügt aber hinzu: "Auf den ersten Blick missachtet Apple mit der Forderung nach einer Gebühr von 25 Prozent für die einfache Kommunikation mit den Nutzern erneut in eklatanter Weise die grundsätzlichen Anforderungen des DMA."

Auch seitens EU-Kommission heisst es, man werde die Änderungen prüfen und auch das Feedback des Marktes und der Entwickler berücksichtigen.

Originalmeldung vom 21.6.2024:

EU-Kommissarin sieht Probleme bei Apples Umsetzung des Digital Markets Act

Im März 2024 hat die Europäische Kommission nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für den Digital Markets Act (DMA) eine Untersuchung wegen Nichteinhaltung gegen Apple, Alphabet und Meta eingeleitet. Der DMA verfolgt das Ziel, den digitalen Sektor fairer und wettbewerbsfähiger zu machen.

Bei der Untersuchung der Europäischen Kommission geht es unter anderem um die Frage, ob Apple andere Unternehmen daran hindert, seine Nutzer über günstigere Optionen ausserhalb des Apple-Stores zu informieren, heisst es in der Pressemitteilung der Europäischen Union.

(Source: zVg)

Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin. (Source: zVg)

Nun sagte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einem Interview mit dem US-Senders CNBC, dass Apple zahlreiche "sehr ernste" Probleme im Zusammenhang mit dem DMA habe. Sie sei überrascht, dass Apple so stark verdächtigt werde, gegen die Vorgaben des DMA zu verstossen. Vestager fügte an, dass die Schlussfolgerungen der Untersuchung "hoffentlich bald" bekannt gegeben werden.

Das Interview fand statt, nachdem die "Financial Times" berichtete, dass die EU Apple im Kontext der Untersuchung unter dem Digital Markets Act anklagen will. Apple drohe bei einem Verstoss eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. Die Anklage sei vorläufig und Apple hätte die Möglichkeit, Massnahmen zu ergreifen, um die Bedenken der Regulierungsbehörden zu zerstreuen.

 

Am 5. Juli 2022 hat das EU-Parlament dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act zugestimmt. Ziel der beiden Gesetze ist die Regulierung von grossen Teh-Konzernen und deren Internetplattformen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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