Update: Bundesgericht akzeptiert Swisscom-Beschwerde gegen Weko-Entscheid
Die Swisscom soll im Zuge einer Ausschreibung der Post 2008 gegen das Kartellrecht verstossen haben. Die Weko brummte dem Telko eine Busse von 7,4 Millionen Franken auf. Swisscom reichte daraufhin Beschwerde ein - welche das Bundesgericht nun gutgeheissen hat.
Update vom 19. April 2024: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Swisscom gegen einen Weko-Entscheid aus dem Jahr 2021 gutgeheissen. Die Wettbewerbskommission hatte den Telko aufgrund eines angeblichen Verstosses gegen das Kartellrecht zu einer Busse in Höhe von 7,4 Millionen Franken verurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Entscheid bestätigt. Die Gutheissung der Beschwerde hebt dieses Urteil nun auf, wie das Bundesgericht mitteilt.
Das Bundesgericht bestätigt, dass Swisscom auf den relevanten Märkten über eine marktbeherrschende Stellung verfüge. Allerdings habe der Konzern Swisscom weder gegenüber Mitstreiter Sunrise noch gegenüber der Post unangemessene Preise erzwungen, so das Urteil. In beiden Fällen fehle es bereits am Element des "Erzwingens", schreibt das Bundesgericht. Swisscom habe sich bei der Festlegung der Preise für Vorleistungsprodukte, auf welche Sunrise angewiesen war, korrekt verhalten. Zudem seien die von Swisscom für diese Vorleistungsprodukte verlangten Preise nicht überhöht gewesen. Was die Post betreffe, sei der Zuschlagspreis das Ergebnis von Verhandlungen gewesen und nicht einseitig von Swisscom festgesetzt worden.
Originalmeldung vom 15. Juli 2021:
Swisscom zieht die Weko vors Bundesgericht
Swisscom soll bei der Vernetzung der Poststandorte im Jahre 2008 gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Wie das Unternehmen mitteilt, bestätigte die Wettbewerbskommission (Weko) ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2021.
Die Busse über 7,9 Millionen Franken wurde auf 7,4 Millionen Franken reduziert, der Missbrauch seiner Machtstellung bleibt Swisscom dennoch erhalten.
Swisscom hingegen sei noch immer der Ansicht, man habe sich 2008 an der Ausschreibung der Post korrekt verhalten. Deshalb will der Telko den Entscheid vor das Bundesgericht ziehen. Swisscom hatte der Weko bereits aufgezeigt, dass Sunrise fähig gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen. Gemäss Pressemitteilung von Swisscom sei ebenfalls der Missbrauchsvorwurf gegenüber der Post nicht nachvollziehbar.
Apropos Swisscom: Eine Störung bei der Swisscom hat am 8. Juli für einen grossflächigen Festnetz-Ausfall gesorgt. In fast allen Schweizer Kantonen waren die Notfallnummern 117, 118, 144 und 112 nicht erreichbar. Hier finden Sie die Stellungsnahme von Swisscom.