Bund beginnt Vernehmlassung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten
Die Bundeskanzlei startet die Vernehmlassung zur Förderung von digitalen Leuchtturmprojekten. Dabei soll geklärt werden, was als Leuchtturmprojekt gilt und wie über die Sprechung von Fördermitteln entschieden wird.
Die Bundeskanzlei das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Verordnung über die Anschubfinanzierung für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse eröffnet. Der Bund soll Projekte in den Bereichen Gesellschaft und Wirtschaft fördern, die einen "grossen Mehrwert für die digitale Transformation der Schweiz bieten", wie die Bundeskanzlei mitteilt.
Die Verordnung soll die Voraussetzungen, unter denen eine solche Finanzhilfe erteilt werden kann, das Verfahren und die Auszahlung der Finanzhilfe sowie die Berichterstattung und Kontrolle regeln.
5 Millionen Franken Fördergeld - vielleicht
Der Bundesrat habe für die Anschubfinanzierung ein Kostendach von fünf Millionen Franken festgelegt, wobei die Höhe jährlich festgelegt werden soll. Doch wie alle anderen Ausgaben und Subventionen des Bundes obliegen die Fördergelder aufgrund der aktuellen Haushaltslage des Bundes einer Prüfung durch eine externe Expertenkommission. Die Höhe der effektiven Anschubfinanzierung werde daher zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Die Förderung komme nur für Projekte infrage, die nicht durch andere Fördermittel des Bundes unterstützt werden. Empfänger von Fördergeldern verpflichten sich, Projektergebnisse zur freien Weiterverwendung öffentlich zur Verfügung zu stellen. Das Potenzial für eine breite Anwendung der Ergebnisse (Software, Anwendungen, Daten) fliesse in die Bewertung der Fördergesuche ein.
Der von der Bundeskanzlei veröffentlichte Verordnungsentwurf (pdf) sieht vor, dass Projekte maximal mit 50 Prozent der anrechenbaren Projektkosten unterstützt werden können.
Zweistufiges Verfahren
Die Verordnung soll ab dem ersten Quartal 2025 in Kraft treten. Ab dann können Projekte beim Bereich "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" (DTI) der Bundeskanzlei eingereicht werden.
Der Bereich DTI prüft anschliessend, ob die eingereichten Projekte die nominalen Projektvorgaben erfüllt. Trifft dies zu, sollen die Projekte eine Fachjury, bestehenden aus Departementsvertreten und externen Fachexpertinnen, unterbreitet werden.
Anschliessend soll der Bereich DTI die Projekte gestützt auf die Empfehlungen der Fachjury nach folgenden Kriterien und nachstehenden Gewichtungen mit Punkten bewerten:
- den zu erwartenden Mehrwert für Gesellschaft oder Wirtschaft (40 Prozent);
- den zu erwartenden Beitrag zu einem der Fokusthemen der Strategie Digitale Schweiz des aktuellen oder der beiden vorangehenden Jahre (20 Prozent);
- das Potential zur Weiterverwendung der Ergebnisse (20 Prozent);
- der Innovationscharakter des Projekts (10 Prozent);
- die zu erwartende Wirkung des Projekts im Verhältnis zur Höhe der beantragten Finanzhilfe (10 Prozent).
Basierend auf dieser Bewertung erstellt der Bereich eine Rangliste der eingereichten Projekte. Der Bereich DTI weist jedem Projekt aufgrund seiner Position in der Rangliste einen maximalen prozentualen Anteil der Finanzhilfe an den anrechenbaren Projektkosten zu. Der Entscheid zur Gewährung der Finanzhilfe durch den Bereich DTI erfolgt anschliessend per Verfügung.
Die Vernehmlassung zu diesem Verordnungsentwurf läuft nun bis zum 16. Juli 2024.
Hintergrund der Förderung der digitalen Leuchtturmprojekte ist eine Motion des Ständerats Benedikt Würth. Mehr dazu lesen Sie hier.