Angebliche "Rückerstattungsmitteilung"

Finma warnt vor Phishing-Mails

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von Calvin Lampert und ml

Die Finanzmarktaufsicht Finma warnt aktuell vor Phishing-Mails, die in ihrem Namen versendet werden. Die Mails tragen den Betreff "Rückerstattungsmitteilung".

(Source: VLADGRIN / iStock.com)
(Source: VLADGRIN / iStock.com)

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat eine Warnung zu Phishingmails, die in ihrem Namen versendet werden, herausgegeben. Laut Finma werden die Mails mit dem Betreff "Rückerstattungsmitteilung" versendet und erwähnen einen "Rückerstattungsbescheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma", der manchmal auch als "Genehmigung" bezeichnet wird. 

Die Finma weist darauf hin, dass sie nie derartige Mails verschickt und hält dazu an, dass man die Absenderadressen von E-Mails immer genau prüfe. Empfänger solcher Nachrichten sollen die verdächtigen Mails am besten ignorieren und nicht darauf antworten. Im Zweifelsfall könne man auch Kontakt mit der Finma aufnehmen.

 

Phishing im Namen von Behörden oder Unternehmen ist eine beliebte Methode. Besonders gerne greifen Cyberkriminelle zu Microsoft, wie der Brand Phishing Report von Check Point zeigt.

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