Gegen Kontrollen an allen Ecken und Enden

Digitale Gesellschaft plant Volksinitiative für Umgang mit Personendaten

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von René Jaun und lha

Das Gesetz für eine neue E-ID ist in Vernehmlassung. Der Verein Digitale Gesellschaft begrüsst dessen Stossrichtung, befürchtet aber eine Zunahme von Ausweiskontrollen im Internet. Dem will die Organisation mit einer weiterführenden eidgenössischen Volksinitiative entgegenwirken.

(Source: rainbow777 / shutterstock.com)
(Source: rainbow777 / shutterstock.com)

Ende Juni 2022 hat der Bundesrat den Text für ein neues Bundegesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) in die Vernehmlassung geschickt. Noch bis zum 20. Oktober können Stellungnahmen zum Entwurf bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Bereits gemeldet haben sich die Gegner der ursprünglichen E-ID. Sie hatten vor drei Jahren gegen das E-ID-Gesetz das Referendum ergriffen und es dann an der Urne zu Fall gebracht.

Mit dem neuen Entwurf zeigen sich die Organisationen jetzt aber weitgehend zufrieden: Man sei mit der Stossrichtung einverstanden, schreibt der Verein Digitale Gesellschaft, der im Namen der Organisationen des E-ID-Referendums spricht. Das Gesetz habe gemäss dem neuen Entwurf ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte bei der Verwendung der E-ID zu gewährleisten. An dieser ausdrücklichen Zweckbindung dürfe kein Weg vorbeiführen.

Ausweis für alltägliche Dinge

Doch vollends zufrieden ist die Digitale Gesellschaft nicht. In der Mitteilung warnt sie konkret vor "Ausweiskontrollen an allen Ecken und Enden". Dies, weil es das zur Diskussion stehende E-ID-Gesetz den Betreiberinnen und Betreibern von Internet-Plattformen, Onlineshops und Websites überlasse, ob und mit welchen Attributen (Name, Alter, Nationalität etc.) sich eine Person ausweisen müsse. Es bestehe somit die "offensichtliche Gefahr, dass ein Ausweis plötzlich für ganz alltägliche Dinge erforderlich sein wird", argumentiert die Organisation.

Ihr Geschäftsleiter Erik Schönenberger sagt: "So wie wir uns heute beim Betreten des Schuhgeschäfts nicht ausweisen müssen, möchten wir dies auch zukünftig online nicht tun müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden." Wenn überhaupt, solle einzig die Polizei das Recht haben, jederzeit einen Ausweis zu verlangen.

Datenschutzgesetz weist Mängel auf

Laut der Digitalen Gesellschaft reicht es jedoch nicht, nur das E-ID-Gesetz nachzubessern. Sie merkt an, dass auch das neue Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, nicht vor alltäglichen Ausweiskontrollen im digitalen Raum schützt. Widerrechtliche Datenbearbeitungen seien ausdrücklich möglich, sofern sie mit einem überwiegenden privaten Interesse gerechtfertigt werden können, erklärt die Organisation. Ausserdem könnten datenschutzrechtliche Grundsätze über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstiges Kleingedrucktes ausgehebelt werden.

"Digitale Demokratie, E-Government und erfolgreiche neue Geschäftsmodelle beruhen auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz", schreibt der Verein. "Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen gewährleisten." Die Digitale Gesellschaft plant nun eine weiterführende eidgenössische Volksinitiative, um die Debatte über einen solchen verantwortungsvollen Umgang zu lancieren.

Übrigens: Mitte Oktober 2022 zeigte das Bundesamt für Kommunikation in einem Grundlagenbericht auf, wie der Service public digitaler werden soll. Der Bund will nicht nur die Telko-Infrastruktur verbessern, sondern auch einen Verhaltenskodex für den Betrieb von vertrauenswürdigen Datenräumen einführen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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