Urteil des Bundesgerichts

Netzsperren gegen ausländische Online-Geldspiele bestätigt

Uhr
von Joël Orizet und yzu

Die Netzsperren gegen drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen sind legal – dies hat das Bundesgericht bestätigt. Die Anbieter hatten vergeblich versucht, sich unter Berufung auf die Wirtschaftsfreiheit gegen das Verbot zu wehren.

(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)
(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)

Drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen sind vor dem Bundesgericht abgeblitzt – die angeordneten DNS-Sperren seien verhältnismässig, heisst es im entsprechenden Urteil vom 18. Mai. Der Gesetzgeber sei von der Verfassung dazu berechtigt, im Bereich der Geldspiele vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abzuweichen, indem er das Angebot von Online-Geldspielen auf in der Schweiz bewilligte und hier überwachte Anbieter und Spiele beschränkt hat.

Ausländische Anbieter seien in diesem Bereich aufgrund mangelhafter Aufsichtsmöglichkeiten durch Schweizer Behörden nicht zugelassen, teilt das Bundesgericht mit. Dies widerspreche auch nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beziehungsweise des EFTA-Gerichtshofs.

Gefahr des Overblockings vermeidbar

Mit der DNS-Netzsperre werde zwar keine hundertprozentige Wirksamkeit gewährleistet, heisst es weiter. Doch der Umstand, dass der Zugang zumindest erschwert werde, dürfte bei durchschnittlichen Spielerinnen und Spielern genügen, um sie zu den legalen Angeboten hinzuführen und eine präventive Wirkung zu entfalten.

Zwar sei bei DNS-Sperren ein gewisses "Overblocking" nicht ausgeschlossen, indem auch andere über die Domain laufende Dienste wie etwa der E-Mailverkehr blockiert würden – dies liesse sich jedoch in zumutbarer Weise vermeiden.

Die Interkantonale Geldspielaufsicht hatte 2019 den Zugang zu den in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten eingeschränkt. Zudem liess sie die Domainnamen der in Malta domizilierten Anbieter "Lapoca Gaming", "Interwetten Gaming" und "Bet-at-home Internet" sperren. Das interkantonale Geldspielgericht wies die Beschwerden der drei Anbieter bezüglich der DNS-Sperren ab. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt.

Die Netzsperren sind Teil des Geldspielgesetzes, welches das Stimmvolk im Juni 2018 an der Urne annahm. Das Gesetz trat am 1. Juli 2019 in Kraft. Ein Jahr zuvor erhielt es an der Urne nach einer kontrovers geführten Debatte mehr als 70 Prozent Zustimmung. Die ICT-Branche reagierte damals enttäuscht. Hier lesen Sie, wer damals welche Stellung bezog.

Webcode
DPF8_261118