Bundesrat muss 5G-Risiken abklären
Der Bund muss die Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlung klären. Nach dem Nationalrat hat nun der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen. Diese zielt vor allem auf den Mobilfunkstandard 5G ab.
Der Bundesrat muss die Frage klären, ob Mobilfunkstrahlung die Gesundheit gefährdet. Eine entsprechende Motion hat der Ständerat als Zweitrat stillschweigend angenommen, wie admin.ch mitteilt.
Eingereicht hatte die Motion Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG). Sie zielt mit dem Vorstoss auf Mobilfunkstrahlung allgemein, vor allem aber auf den neuen 5G-Mobilfunkstandard ab. Der Vorstoss geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat.
Auftrag an Bund soll Vertrauen schaffen
Es sei im Interesse aller, Projekte zu finanzieren, die die Gesundheitsrisiken bei Mobilfunkstrahlen klären sollen, sagte Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) stellvertretend für die vorberatende Kommission des Ständerats. "Da sind wir uns alle einig."
Die Verunsicherung der Bevölkerung sei hoch, ergänzte Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG). Damit für die Wirtschaft wichtige Projekte nicht blockiert würden, dürfe die Bevölkerung nicht übergangen werden.
Dieses Anliegen teilte auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga: "Wir müssen in der Bevölkerung Vertrauen schaffen, indem wir mit der Forschung offene Fragen klären. Nur so können wir eine Blockade verhindern."
Die Abklärungsarbeiten würden durch die Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung der 5G-Konzessionen finanziert. Der Bundesrat soll zur Finanzierung der Forschung auch Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen fördern.
Der Nationalrat sprach sich kürzlich dagegen aus, die Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen der 5G-Mobilfunkstrahlung zu intensivieren. Die in einer entsprechenden Motion verlangte sofortige Umsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz sei nicht möglich, weil die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung und Vergabe der Aufträge noch Zeit bräuchten, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat.