Bundesrat weitet Anspruch auf Erwerbsersatz aus
Der Bundesrat weitet den Anspruch auf Corona-bedingten Erwerbsersatz aus. Neu werden auch jene Selbstständigen unterstützt, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen betroffen sind. Die Entschädigung ist auf 5880 Franken pro Monat beschränkt und an weitere Bedingungen geknüpft.
Der Bundesrat gibt selbstständig Erwerbenden einen Lichtblick in der Coronakrise. Wie es in einer Mitteilung heisst, sollen nun auch jene Unternehmer eine Erwerbsentschädigung erhalten, die "nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind".
Dies bezeichnet jene Personen, die zwar offiziell weiterarbeiten durften, aber dennoch weniger oder keine Aufträge mehr verzeichnen, wie etwa Taxifahrer. Die bisherigen Massnahmen enthielten für sie keinen Ausgleich, was zu existenziellen Schwierigkeiten führen konnte. Mit dem neuen Beschluss wolle man Härtefälle vermeiden.
Bis zu 196 Franken am Tag
Betroffene sollen eine Entschädigung in der Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens erhalten. Voraussetzung für den Ausgleich ist, dass das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen höher ist als 10000 Franken, aber 90000 Franken nicht übersteigt. Auch die ausbezahlte Entschädigung ist begrenzt: Wie bei den zuvor schon beschlossenen Ausgleichsmassnahmen beträgt sie maximal 196 Franken am Tag, also 5880 Franken pro Monat.
"Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie", heisst es weiter.
Die Kosten für die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs werden auf 1,3 Milliarden Franken geschätzt. Die Entschädigung müssen Betroffene selber beantragen. Das entsprechende Formular steht auf der Website von AHV und IV zum Download bereit.