Update: Bundesverwaltung bleibt DeepL treu
Seit 2019 übersetzen Schweizer Bundesbehörden Texte via "DeepL" maschinell. Nach einer WTO-Ausschreibung hält die Verwaltung für mindestens zwei weitere Jahre am deutschen Anbieter fest. Die Lizenzkosten belaufen sich auf annähernd 2 Millionen Franken.
Update vom 12.12.2023: Die Schweizerische Bundesverwaltung setzt nach Sommer 2024 auch weiterhin auf DeepL, um Texte maschinell zu übersetzen. Den Zuschlag an das deutsche Unternehmen erteilte der Bund im Rahmen einer eine WTO-Ausschreibung im offenen Verfahren, wie es in einer Mitteilung heisst. DeepL sei "nach einem breit abgestützten Evaluationsentscheid mit zahlreichen Beteiligten aus allen Departementen" als Sieger hervorgegangen. "DeepL Pro" habe mit seiner hohen Übersetzungsqualität und dem günstigsten Preis überzeugt.
DeepL erhält den Zuschlag vorerst für zwei Jahre. Die Lizenzkosten belaufen sich auf 1.9 Millionen Franken, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Der Bund könne den Vertrag mit DeepL optional bis ins Jahr 2033 verlängern. Mitarbeitende der Bundesverwaltung könnten zudem DeepL per Webinterface nutzen. Der Dienst lasse sich auch per Programmschnittstellen (API) an bundeseigene Systeme anbinden.
Man übersetzt mittlerweile pro Monat über eine Million Standardseiten mit "DeepL Pro", wie es weiter heisst. Sie weist auch auf die Richtlinien zum Einsatz maschineller Übersetzungsdienste hin. So dürften keine klassifizierten Dokumente maschinell übersetzt werden und nur Texte für den internen Gebrauch oder im persönlichen Austausch, die keine sensitiven Inhalte oder Personendaten enthalten. Texte mit einer Aussenwirkung würden dagegen weiterhin in den Sprachdiensten professionell übersetzt. Diese wiederum würden die maschinelle Übersetzung innerhalb der CAT-Arbeitsumgebung (Computer Assisted Translation) nutzen.
Originalmeldung vom 18.12.2019:
Bundesverwaltung erwirbt DeepL-Lizenzen
Die Bundeskanzlei soll Lizenzen des Übersetzungsdienstes "DeepL" beschaffen. Den entsprechenden Auftrag erteilte die Generalsekretärenkonferenz der Departemente, wie es in einer Mitteilung heisst. Bereits ab Januar 2020 soll "DeepL" dann den Mitarbeitern aller Departemente zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Lizenzen betrage ein Jahr, sei aber optional um ein weiteres Jahr verlängerbar. Konkret werden 2000 Lizenzen der Software "DeepL Pro" erworben. Die Kosten belaufen sich auf 36'000 Euro pro Jahr, heisst es in der Mitteilung weiter.
Gleichzeitig hat die Bundeskanzlei den Auftrag, die notwendigen Unterlagen für die WTO-Ausschreibung einer maschinellen Übersetzungssoftware zu erarbeiten.
Menschliche Übersetzer nach wie vor nötig
Der Auftrag steht am Ende eines Testlaufes, den die Konferenz der Sprachdienste (KOSD) im November 2018 startete. "Mit dem Test wollte die KOSD die Leistungen der maschinellen Übersetzungslösung analysieren und Erkenntnisse darüber gewinnen, wie geeignet ein solches Tool für die Übersetzungstätigkeiten der Bundesverwaltung wäre." Getestet wurde spezifisch mit "DeepL Pro". Gehe es um allgemein sprachliche Texte, liefere der Dienst zum heutigen Zeitpunkt eine akzeptable Übersetzungsqualität, schreibt die KOSD im Ergebnisbericht. Bei Fachtexten könne die maschinelle Übersetzung "eine begleitende Unterstützung bieten". Aber: "Eine Übersetzung durch die Sprachdienste ist nach wie vor notwendig, um die erforderliche Qualität zu erhalten."
Im Jahre 2017 haben die Sprachdienste des Bundes 270'000 Seiten Text übersetzt, heisst es in der Mitteilung. Die automatische Übersetzung stehe ab Januar grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Departemente zur Verfügung. Allerdings dürfe nicht alles via "DeepL" übersetzt werden: Als "Intern", "Vertraulich" oder "Geheim" klassifizierte Texte sind ebenso Tabu wie Dokumente, die sensible Daten oder Personendaten enthalten.