E-Government

SECO baut Onlineschalter Easygov weiter aus

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von Dylan Windhaber und jor

Das SECO hat den Onlineschalter Easygov um weitere Behördendienstleistungen ergänzt. Neu integriert wurde der ganzheitliche Prozess zu Unternehmensschliessungen und die Vereinfachung von Adressmutationen der Unternehmen.

(Source: Kaboompics.com / pexels.com)
(Source: Kaboompics.com / pexels.com)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat zwei neue Funktionen im Onlineschalter "EasyGov.swiss" integriert. Ab sofort sollen Unternehmen über Easygov bei einem Unternehmensumzug Adressmutationen in einem Durchgang erledigen können, wie es in einer Mitteilung des SECO heisst. Im Falle einer Unternehmensschliessung werde neu ein behördenübergreifender Prozess, soweit dieser digital möglich ist, angeboten.

Vereinfachter Unternehmensumzug 

Unternehmen sollen ihre neue Adresse in einem Durchgang allen relevanten, in Easygov integrierten Behörden melden können. Dies betreffe insbesondere Meldungen bei der Mehrwertsteuer, der Ausgleichskasse, der Unfallversicherung sowie den Arbeitsmarktbehörden. Easygov unterstützte auch Adressänderungen an Privatunternehmen wie Banken und Versicherungen. Das System ermittle durch gezielt gestellte Fragen alle Stellen, welchen die Adressmutation gemeldet werden müsse, heisst es in der Mitteilung weiter. Demnach übernimmt Easygov zu Beginn des Prozesses bereits die Klärung der Meldepflicht. Einzig Meldungen ans Handelsregister sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Adressänderungsprozess integriert werden. Die Adressänderung beim Handelsregister werde als eigenständiger Prozess im Rahmen der Handelsregistermutationen entwickelt.

Ganzheitlicher Prozess für Unternehmensschliessungen

Die Plattform Easygov unterstützte Unternehmen nun auch bei allen erforderlichen Prozessschritten, die bei einer Unternehmensschliessung notwendig sind - von der Anmeldung der Liquidation bis hin zur Löschung. Zunächst werde auch bei diesem behördenübergreifenden Prozess die Meldepflicht geklärt. Welche Abmeldungen notwendig sind, hängt von individuellen Angaben und Eintragungen im UID- und Handelsregister ab. 

Je nach Rechtsform und Grösse eines Unternehmens variieren auch die einzelnen Prozessschritte einer Unternehmensschliessung. So sollen insbesondere Einzelunternehmen von der Möglichkeit, die Unternehmenschliessung in nur einem Durchgang durchzuführen, profitieren. Kapitalgesellschaften benötigen laut SECO zwar nach wie vor eine öffentliche, notarielle Beurkundung, Easygov unterstützt aber auch sie bei allen erforderlichen Prozessschritten der Schliessung. 

Unternehmen können damit aktuell auf Easygov über 50 Behördendienstleistungen verschiedener Stellen in Anspruch nehmen. In den kommenden Jahren seien noch weitere Ausbauschritte der Plattform geplant.

 

Im September gab der Bundesrat die strategische Neuausrichtung für eine schnellere Digitalisierung der Behördenleistungen bekannt. Mehr dazu lesen Sie hier

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