Genfer Justiz hebt 5G-Moratorium auf
Ein Urteil der Verfassungskammer Genf stellt fest, dass das vom Genfer Grossen Rat im Jahr 2020 verabschiedete Gesetz gegen den 5G-Ausbau dem Bundesrecht widerspricht. Das Gericht entschied zu Gunsten der Kläger Swisscom und Sunrise UPC.

Die Verfassungskammer in Genf hat das Moratorium für den 5G-Ausbau für ungültig erklärt. Das vom Genfer Grossen Rat im Februar 2020 verabschiedete und im vergangenen Juli in Kraft getretene Gesetz "Zur sofortigen Umsetzung des Moratoriums für 5G" verlangte von den Betreibern, eine Baubewilligung für die Anpassung von 4G-Antennen an den 5G-Standard zu beantragen.
Die Kläger - die Betreiber Swisscom und Sunrise UPC - haben ihren Prozess gewonnen. Die Verfassungskammer stellte fest, dass das angefochtene Gesetz "unter dem Deckmantel baurechtlicher Normen in Wirklichkeit dem Schutz der Bevölkerung vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen dient, obwohl dieser Bereich durch Bundesrecht geregelt ist".
Gemäss "RTS" hat die Genfer Regierung noch keine Entscheidung über eine mögliche Berufung getroffen. Staatsrat Antonio Hodgers teilte dem Westschweizer Fernsehen mit, dass dem Kanton bewusst war, dass dieses Moratorium keine bundesrechtliche Grundlage hatte. "Wir haben es getan, um das Thema anzusprechen", sagte er.
Um den 5G-Ausbau in der Schweiz voranzubringen, führte der Bund im Februar eine Neuregelung zur Berechnung der Strahlung von adaptiven Antennen ein. Kantone und Gemeinden können nun den Ausbau von 5G-Netzen unter Einhaltung der bestehenden Grenzwerte weiter vorantreiben, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit.

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