Daten-Governance-Gesetz

EU einigt sich auf Gesetz zur gemeinsamen Datennutzung

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von Saray-Lien Keser und kfi

EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sind zu einer politischen Einigung über ein europäisches Daten-Governance-Gesetz gekommen. Damit sei der Grundstein für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg gelegt. Das soll der Gesellschaft und der Wirtschaft nützen.

(Source: pixel2013 / pixabay)
(Source: pixel2013 / pixabay)

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben eine politische Einigung über ein europäisches Daten-Governance-Gesetz erzielt. Damit sei der Weg frei für die Verabschiedung eines endgültigen Wortlauts des Rechtstextes durch das Europäische Parlament und den Rat, teilt die Europäische Kommission mit.

"Diese Verordnung bildet den Grundstein für den Aufbau einer soliden und fairen datengetriebenen Wirtschaft", sagt die Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, dazu. "Es geht darum, die richtigen Bedingungen für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch im Einklang mit unseren europäischen Werten und Grundrechten zu schaffen. Wir schaffen ein sicheres Umfeld, in dem Daten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg zum Wohl der Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam genutzt werden können."

Daten-Governance-Gesetz

Das bereits am 25. November 2020 vorgeschlagene Daten-Governance-Gesetz bildet die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der europäischen Datenstrategie verabschiedet wird und umfasst gemäss Mitteilung folgende Punkte:

  • Massnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit ein grosses Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht.

  • Neue EU-Vorschriften zur Neutralität, welche die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen.

  • Massnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. So könnte beispielsweise die Weiterverwendung medizinischer Daten – unter klaren Voraussetzungen – die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen.

  • Werkzeuge, mit denen die Europäerinnen und Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die grössere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.

  • Das Gesetz verbietet die Verknüpfung von Vermittlungsdiensten mit anderen Diensten wie Cloud-Speicher oder Business Analytics.

Das neue Gesetz ermögliche der EU zudem einen höheren Datenaustausch über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg. Laut Mitteilung fördert dies die gemeinsame Datennutzung und die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume.

Nächste Schritte

Die politische Einigung müsse nun vom Europäischen Parlament und dem Rat final verabschiedet werden. In einer weiteren Gesetzgebungsinitiative wird die Kommission auch noch das Datengesetz vorschlagen, um Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, wie es heisst. Dieses solle den Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie zwischen Unternehmen und Behörden fördern. Die Kommission werde weiterhin europäische Datenräume unterstützen und finanzieren. Dies dient der Zusammenführung von Daten in strategischen Sektoren und weiteren Bereichen wie Gesundheit, Landwirtschaft und Fertigung, so die Kommission.

Apropos Datenschutz: Der Swico hat eine Charta für den ethischen Umgang mit Daten publiziert. Dadurch soll das Vertrauen in die Digitalbranche gefördert werden. Lesen Sie hier mehr dazu.

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