Hanspeter Thürs Kampf gegen Big Data
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat seinen Tätigkeitsbericht vorgestellt. Er zeigt, dass Big Data auch in der Schweiz Spuren hinterlässt.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat in Bern den 22. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Er behandelt die Periode vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015. In dieser Zeitspanne wurde die Tätigkeit des EDÖB massiv durch den Big-Data-Trend beeinflusst.
Datenanalysen überall
Postfinance sorgte mit der Ankündigung für Aufsehen, auf seinem Onlinebankingportal künftig den Zahlungsverkehr der Kontoinhaber analysieren zu wollen. Der Widerspruch gegen die Datenauswertung hätte für Kunden den Ausschluss vom E-Banking zur Folge gehabt. Nach Intervention des EDÖB in Form einer Sachverhaltsabklärung erklärte sich Postfinance allerdings bereit, den Kunden Wahlmöglichkeiten zu bieten und sie genauer zu informieren.
Im Fall Moneyhouse drehte sich ebenfalls alles um Big Data. Die Auskunftei bietet Dienstleistungen an, die auf der Sammlung und Analyse von Daten beruhen. Laut EDÖB werden die Daten ohne Einwilligung der Nutzer verwendet. Thür habe den Fall mit einer Empfehlung abschliessen wollen, die Moneyhouse aber ignoriere. Nun will der EDÖB den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Staatliche Überwachung
Im Bereich staatliche Überwachung richtete sich der Fokus auf das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Die Erweiterung der Überwachungsmassnahmen um Staatstrojaner und IMSI-Catcher berge Risiken für die Privatsphäre. Bei beiden Gesetzen habe sich der EDÖB dafür eingesetzt, dass der Einsatz dieser Mittel klar und abschliessend definiert werde und nicht ohne richterliche Anordnung erfolge.
Auch zur Auslagerung von Behördendaten ins Ausland nahm der EDÖB Stellung. Aufgrund der Gefahr von Zugriffen durch Behörden rät er dem Bund davon ab, Daten in Clouds auszulagern, die ihren Sitz in den USA oder in Staaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau haben.
Heikler Umgang mit Patientendaten
Der Trend, Daten in einer Cloud statt auf dem eigenen Rechner aufzubewahren, macht auch vor Ärzten nicht Halt. Dies ist aber aufgrund ihres im Strafrecht verankerten Berufsgeheimnisses problematisch. Der EDÖB wies bei Anfragen darauf hin, dass Ärzte auch bei einer Auslagerung der Patientendaten für deren Geheimhaltung verantwortlich blieben. Er legt ihnen nahe, Cloud-Anbieter mit Sitz in der Schweiz zu wählen und sich von diesen vertraglich zusichern zu lassen, dass die gespeicherten Patientendaten nicht ins Ausland übermittelt werden.
Um den Schutz von Patientendaten ging es auch bei der Kontrolle von zwölf Datenannahmestellen. Infolge der neuen Spitalfinanzierung brauchen Krankenversicherer seit 2014 eine zertifizierte Annahmestelle für den Empfang der Rechnungen des Typus DRG. Das funktionierte grundsätzlich. Die festgestellten Mängel meldete der EDÖB den Zertifizierungsstellen.
Ungerechtfertigte Videoüberwachung
Auch Videoüberwachung im Beruf bereitet dem EDÖB Kopfzerbrechen. Besonders aus der Gastronomie erreichten ihn im Berichtsjahr Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen, worauf er bei zwei Betrieben Sachverhaltsabklärungen eröffnete. In beiden Fällen wurden die Kameras in der Zwischenzeit abmontiert. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern mittels Videoaufnahmen verboten ist.
Videokameras haben bekanntlich auch im Strassenverkehr Einzug gehalten: Lenker erfassen mit im Fahrzeuginneren angebrachten Dashcams das Geschehen auf der Strasse und filmen dabei auch andere Verkehrsteilnehmer. Ein solches Vorgehen verletzt laut EDÖB die Privatsphäre und ist nur in Ausnahmen gestattet - etwa dann, wenn nur ereignisbezogen gefilmt wird.
Das Öffentlichkeitsprinzip
Die Nachfrage nach amtlichen Dokumenten im Besitz der Bundesbehörden ist ungebrochen: 2014 gab es 575 Zugangsgesuche, im Vorjahr 469. Das entspricht einer Zunahme um 20 Prozent. Wo die Behörden den Zugang verweigerten, konnte der Beauftragte in zahlreichen Fällen zumindest eine teilweise Herausgabe der Informationen bewirken. Die zu diesem Zweck durchgeführten Schlichtungen haben um 18 Prozent von 76 auf 90 Fälle zugenommen.
Der Evaluationsbericht zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), den der Bundesrat im April 2015 präsentierte, habe zudem gezeigt, dass das Schlichtungsverfahren des Beauftragten bei Gesuchstellern und Behörden auf Akzeptanz stosse. Erstere würden ganz besonders die Abklärungstiefe und die ausführlichen Begründungen der von ihm erlassenen Empfehlungen begrüssen, heisst es im Bericht des EDÖB. Wie eine juristische Auswertung der einschlägigen Urteile ergeben habe, würden die Empfehlungen sowohl vom Bundesverwaltungs- als auch vom Bundesgericht meistens gestützt. Die Evaluation habe zudem gezeigt, dass es dem Beauftragten für die Durchführung der Schlichtungsverfahren an Ressourcen fehle, heisst es im Bericht.
"Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei der nun anstehenden Revision des BGÖ eine Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips verhindert", schreibt Thür. "Indem er sich namentlich dem Drängen einzelner Aufsichtsbehörden, sich vom Gesetz ausnehmen zu lassen, widersetzt."