Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anzeigenschaltungen in den Print- und Onlinemedien der Netzmedien AG
1. Anzeigeninhalt
Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag voll einzustehen. Der Verlag lehnt jede Haftung ab und behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, laufende Anzeigen zu sistieren oder Änderungen zu verlangen. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Das Titelsignet und dessen Schriftform dürfen nicht verwendet werden.
Alle Anzeigen können vom Verlag durch die Überschrift "Anzeige" als solche gekennzeichnet werden.
2. Rabattvereinbarungen
Franken- und Malabschlüsse gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen Auftraggeber. Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Volumen werden durch Gutschriften bzw. Rückbelastungen ausgeglichen.
3. Platzierungen, Sistierungen, Verschiebungsrecht
Platzierungswünsche werden möglichst berücksichtigt. Verbindliche Platzierungsvorschriften bedingen den Mehrpreis gemäss Mediadokumentation. Das Nichterscheinen der Anzeige sowie die Platzierung an anderer Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Sistierungen können aus technischen Gründen nach Anzeigenschluss nicht mehr akzeptiert werden. Die Verschiebung von Anzeigen um eine Ausgabe, auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, bleibt aus technischen Gründen vorbehalten.
4. Druckunterlagen, drucktechnische Mängel, Reklamationen
Druckunterlagen sollen möglichst in digitaler Form zur Verfügung stehen. Allfällige Zusatzkosten wie Scannen oder Bearbeiten bestehender Unterlagen werden dem Auftraggeber gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für Anzeigen, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz durch Kompensation oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn Sinn und Zweck der Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe wesentlich beeinträchtigt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Reklamationen werden nur innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
5. Zahlungsfrist
30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Skontoabzüge werden nachgefordert. Bei Zwangsvollstreckung, gerichtlicher Eintreibung sowie im Falle eines Konkurses oder Nachlassvertrages verlieren der Auftraggeber und allenfalls beteiligte Mittler jegliches Anrecht auf Rabatt, Kommissionen und Provisionen.
6. Preis-/Leistungsänderungen
Preis-/Leistungsänderungen bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
7. Anwendbarkeit
Die Insertionsaufträge basieren auf der vom Verlag herausgegebenen Preisdokumentation. Die Insertionsbestimmungen sind für alle Aufträge verbindlich.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Netzmedien AG, Zürich.