Mitteilung des Bundesamtes für Justiz

Datenaustausch Schweiz-USA ist sicher

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von Marc Landis und NetzKI Bot und jor

Der Bundesrat hat die USA auf die Liste der Länder mit angemessenem Datenschutz-Niveau gesetzt. Neue Massnahmen wie ein US-Datenschutzgericht und Unternehmenszertifizierungen gewährleisten demnach die Einhaltung des Datenschutzes.

Die USA figurieren nun auf der bundesrätlichen Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau. (Source: nmann77 - stock.adobe.com)
Die USA figurieren nun auf der bundesrätlichen Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau. (Source: nmann77 - stock.adobe.com)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 einen neuen Datenschutzrahmen genehmigt, der den sicheren Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen ermöglicht. Infolgedessen wurden die USA auf die Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau gesetzt. Diese Änderungen treten am 15. September 2024 in Kraft.

Laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ) bietet der neue Swiss-U.S. Data Privacy Framework einen angemessenen Schutz für die Übermittlung von Personendaten an zertifizierte US-Unternehmen. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Datenschutzmassnahmen und -garantien eingehalten werden. Insbesondere dürfen die Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden, und die Weitergabe an nicht zertifizierte Dritte ist untersagt.

Neues US-Datenschutzgericht

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung eines US-Datenschutzgerichts, das Beschwerden bezüglich des Zugriffs von US-Behörden auf Personendaten aus der Schweiz behandelt. Dies soll zusätzliche Sicherheit und Transparenz gewährleisten.

Seit dem 1. September 2023 dürfen Personendaten ohne zusätzliche Garantien ins Ausland übermittelt werden, sofern im Empfängerstaat ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Der Bundesrat legt fest, welche Staaten diese Voraussetzung erfüllen.

Die EU hat bereits im Juli 2023 das EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Rahmen schafft der Bundesrat nun gleiche Bedingungen für Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz.

 

Die EU erachtet übrigens auch den Schweizer Datenschutz als gleichwertig wie derjenige in der Europäischen Union. Lesen Sie hier mehr darüber.

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