Bund will bei Strommangel Websites sperren lassen
Um bei einem Strommangel die Datenmenge im Mobilfunknetz zu reduzieren, sollen gewisse Onlineplattformen, darunter soziale Netzwerke oder Streamingdienste, gesperrt werden können. In weiteren Stufen will der Bund Mobilfunkfrequenzen abschalten.
Wie sollen Schweizer Mobilfunkanbieter im Falle einer Strommangellage vorgehen? Diese Frage beantwortet der Bundesrat mit der "Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk", deren Entwurf er am 21. Februar 2024 in die Vernehmlassung schickte.
Sperren, dann abschalten
Der Verordnungsentwurf enthält drei Stufen zur schrittweisen Abschaltung von Frequenzen, wie der Mitteilung des Bundes zu entnehmen ist. Doch er definiert auch eine Massnahme, die vor der ersten Stufe erfolgt, nämlich die Sperrung gewisser Websites. "Von dieser Sperre betroffen wären viel genutzte Plattformen, darunter für soziale Medien, Videos und Musik", schreibt der Bund. Welche Plattformen dies konkret sind, werde erst im Krisenfall festgelegt.
Auf diese Massnahme folgend, sollen Telkos zuerst die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder abschalten und grosse Datenmengen nur noch verzögert übertragen. Der zweite Schritt betrifft die mittleren Mobilfunk-Frequenzbänder. In der dritten Stufe schliesslich werden 10 Prozent der Makro-Antennenstandorte abgeschaltet, wie der Bund ausführt.
Alle Massnahmen zielen darauf ab, den Energiebedarf geregelt zu reduzieren. Die Massnahmen könnten die Datenübertragung erschweren und es könne zu längeren Wartezeiten oder fehlenden Datenverbindungen kommen, etwa bei Bezahlterminals oder Authentifizierungen, räumt der Bund ein. Er fügt hinzu: "Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen."
Der Verordnungsentwurf basiert auf Vorschlägen aus der Telekombranche, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Mai 2024. Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer Branchenlösung. Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.
Ebenfalls im Hinblick auf eine Strommangellage möchte der Bund die hiesigen Mobilfunkanbieter zum Aufbau von Notstromanlagen verpflichten. Die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Fernmeldeverordnung ist abgeschlossen. In der Telko-Branche kamen die bundesrätlichen Vorschläge aber nicht gut an, wie Sie hier lesen können.