Bundesrat klärt die Aufgaben des neuen BACS
Das neue Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und das neue Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) nehmen am 1. Januar 2024 die Arbeit auf. Der Bundesrat legte nun die rechtlichen Grundlagen für die beiden Einheiten fest und präzisierte ihre jeweiligen Aufgabenfelder.
Der Bundesrat hat in seiner seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Aufgaben präzisiert, die ab dem 1. Januar 2024 den neuen Verwaltungseinheiten für die Cybersicherheit obliegen. Zur Erinnerung: Das Bundesamt für Cybersicherheit wird das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ersetzen und ist in das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) integriert.
Das BACS wird "in den Grundzügen" die Aufgaben des heutigen NCSC übernehmen, wie es in der Mitteilung des Bundesrats heisst. "Als Kompetenzzentrum des Bundes für Cyberbedrohungen wird es weiterhin die erste Anlaufstelle für Unternehmen, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung in diesem Bereich sein”, schreibt das VBS. “Es wird die Öffentlichkeit sensibilisieren und über Cyberbedrohungen und Präventionsmassnahmen informieren, Meldungen über Cybervorfälle und Cyberbedrohungen entgegennehmen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Bewältigung dieser Problematik unterstützen", fasst das VBS zusammen.
Das BACS werde auch die Arbeiten des Bundes im Bereich der Cybersicherheit koordinieren und technische Analysen zur Bewertung und Abwehr von Cybervorfällen und Cyberbedrohungen durchführen.
Eine neue Einheit, das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS), soll für die Sicherheitspolitik und die Informationssicherheit zuständig sein. Das SEPOS profiliere sich als das neue Kompetenzzentrum für Sicherheitspolitik und Informationssicherheit. "Das Staatssekretariat wird zur Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes beitragen, das auf den sicheren Umgang mit Informationen abzielt, für die der Bund zuständig ist", betont das VBS.
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