Geldforderung statt Geldzahlung

Betrüger düpieren unaufmerksame Kleinanzeigenseiten-User

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von Calvin Lampert und lha

Einmal nicht genau hingeschaut und weg ist das Geld - aktuell nutzen Betrüger die Unaufmerksamkeit von Kleinanzeigenseiten-Nutzern aus. Anstatt Zahlungen senden sie potenziellen Opfern eine Zahlungsanfrage. Unaufmerksame könnten diese falsch interpretieren und den Betrügern Geld senden, statt es von ihnen zu erhalten.

(Source: khunkornStudio / Adobe Stock)
(Source: khunkornStudio / Adobe Stock)

Die Kapo Zürich warnt derzeit vor einer einfachen aber scheinbar effektiven Betrugsmethode. Diese nimmt ihren Anfang auf Kleinanzeigenseiten. Dort nehmen Betrüger per Whatsapp oder über die integrierte Chatfunktion Kontakt mit Inserentinnen und Inserenten auf. Die Betrüger geben vor, sich für das vom potenziellen Opfer angebotene Produkt oder eine Dienstleistung zu interessieren und schlagen Twint als Zahlungsmethode vor. 

Da Twint generell als eine seriöse Bezahl-App gilt, wiegen sich die potenziellen Opfer laut Kapo Zürich in Sicherheit. Die Betrüger schicken jedoch statt der Zahlung eine Geldforderung mit dem gleichen Betrag und hoffen, dass ihr Opfer unaufmerksam genug ist, um die Meldung falsch zu interpretieren und die Forderung anzunehmen. 

Sobald das Geld angekommen ist, brechen die Betrüger sämtlichen Kontakt ab. Die Kapo Zürich weist darauf hin, dass Nutzer und Nutzerinnen von Zahlungs-Apps immer aufmerksam sein sollten. Da Kleinanzeigenseiten ein häufiges Ziel von Betrügern sind, gelte bei deren Nutzung besondere Vorsicht.

Sollte man trotzdem Opfer dieser Betrugsmasche werden, so rät die Kapo Zürich dazu, das Geld vom Transaktionspartner zurückzuverlangen. Falls das scheitert, sollten Opfer Kontakt mit dem Finanzinstitut aufnehmen, um einen Rückforderung der Zahlung einzuleiten. Zudem rät die Kapo Zürich dazu, Anzeige bei einer örtlichen Polizeistelle zu erstatten. 

Auch andere Betrugsmaschen machen Nutzen von relative einfachen Methoden, wie etwa Vorschusszahlungen für vermeintliche Gewinne. Hier erfahren Sie mehr.

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