IT-Markt Nr. 11/2015
Editorial von David Klier, stv. Chefredaktor
Der Bund und seine Geheimnisse
Ende September habe ich beim Bundesamt für Bauten und Logistik, dem BBL, das Reporting-Set «Beschaffungscontrolling 2014» angefordert. Ich wollte wissen, wie viel der Bund letztes Jahr für IT ausgegeben hatte. Noch am gleichen Tag erhielt ich eine E-Mail vom BBL. Meine Anfrage sei in Bearbeitung. Gerne würde man mir ein detailliertes Reporting-Set Anfang der folgenden Woche zukommen lassen.
Einige Tage später flatterte dann tatsächlich die nächste E-Mail in meinen Posteingang. Im Anhang der gewünschte Report. Etwas fehlte jedoch. Die wirklich interessante Information: Bei wem orderte der Bund seine IT?
Das BBL war vorbereitet. Schon in der E-Mail schrieb der Kommunikationsbeauftragte: Nicht enthalten bzw. anonymisiert sind u.a. die "Auswertung über die umsatzstärksten Kreditoren" sowie die "Auffälligkeiten in den Auswertungen". Die Frage bezüglich Pflicht zu deren Offenlegung ist Bestandteil der Empfehlung des EDöB vom 23. Dezember 2013. Da diesbezüglich ein laufendes Verfahren vor Bundesgericht hängig ist, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen diese Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können.
Ich wollte das nicht hinnehmen. Schliesslich gibt es ein Ge-setz, dass den Bund verpflichtet, den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten. Es ist das gleiche Gesetz, auf das sich die St. Galler Softwareanbieterin Abacus derzeit stützt. Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, kurz BGÖ. Dieses Gesetz soll die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung fördern. Für mich gehört die Offenlegung der Auftragnehmer dazu. Für den Bund nicht. Für den Bund fällt das unter das Geschäftsgeheimnis.
Ich wandte mich an einen Spezialisten des Recherchenetzwerks Investigativ.ch. Er wusste sofort, worum es ging. Leider begrub er meine aufkeimenden Hoffnungen auch sofort wieder. Das hängige Verfahren, das der Kommunikationsbeauftragte in der E-Mail erwähnte, wurde auf sein Begehren hin eingeleitet. Vor 2016 bräuchte ich nicht mit einem Entscheid rechnen.
Ich konnte also nicht darüber schreiben, wer sich beim Geschäft mit dem Bund ein goldenes Näschen verdiente. Warum hat der Bund so viel Angst vor der Öffentlichkeit? Er steht doch im Dienste der Öffentlichkeit. Mit welchem Recht also hält er Informationen zurück? Welchen Schaden kann es anrichten, wenn jeder weiss, wer die "umsatzstärksten Kreditoren" sind?
Ich habe leider keine Antworten auf diese Fragen. Ich hoffe aber, dass das hängige Verfahren zu unseren Gunsten, der Öffentlichkeit, entschieden wird. Ich habe kein Problem damit, wenn der Bund viel in seine IT investiert, im Gegenteil. Aber ich will wissen, bei wem er kauft.
Ich wünsche Ihnen viel Lesevergnügen mit der Novemberausgabe!
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